Der vom Solothurner Obergericht wegen mehrfachen versuchten Mordes verurteilte Stefan H.* (25) bleibt im Gefängnis. Das Bundesgericht hat den Entscheid der Vorinstanz bestätigt. Diese hatte eine Verlegung in eine offene Anstalt abgelehnt.
H. hatte im Juni 2012 in Zuchwil SO sieben Schüsse auf seine ehemalige Freundin Stefania P.* (24) abgefeuert, weil diese nicht mehr mit ihm zusammen sein wollte. Die junge Frau überlebte schwer verletzt.
Er wollte eine weitere Frau umbringen
Im Verlauf der Untersuchung wurde klar, dass der junge Mann nach seiner Tat eine weitere Frau hatte umbringen wollen. Der Grund: Sie wollte keine Beziehung mit ihm eingehen.
Das Obergericht Solothurn verurteilte H. im November 2015 zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren. Es schob den Vollzug der Strafe auf und ordnete eine stationäre therapeutische Massnahme an.
Im Rahmen des vorzeitigen Vollzugs wurde der Verurteilte in einem Therapiezentrum untergebracht. Weil er sich jedoch nicht auf eine Therapie einlassen wollte, wurde H. wieder in eine geschlossene Strafanstalt verlegt.
Das Gesuch des Inhaftierten in eine offene Anstalt verlegt zu werden, ist mit dem heute publizierten Urteil des Bundesgerichts vom Tisch.
Wiederholungsgefahr
Die Lausanner Richter halten in ihrem Entscheid fest, dass aufgrund der psychiatrischen Gutachten von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden müsse.
«Es bleibt abzuwarten, ob das Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils für die Einsichtsfähigkeit und Therapiemotivation hilfreich sein wird», schreiben die Richter weiter. (SDA/noo)
* Namen bekannt