Auf dem WC einer Berufsschule haben Bajram (damals 18) und Franziska (damals 15) Sex. Der Kosovare filmt mit. Franziska weiss das. Einige Zeit nach dem Akt bittet das Mädchen, Bajram das Video niemandem zu zeigen. Der hat den Sex-Film jedoch noch am gleichen Tag einer Freundin von Franziska geschickt.
Vor dem Bezirksgericht Aarau musste sich der Kosovare jetzt wegen des Erstellens von Kinderpornografie verantworten. Wie kam es zur Anklage? Franziska hat den Kosovaren wegen Vergewaltigung angezeigt. Vor Gericht hiess es laut «Aargauer Zeitung», das Opfer habe jedoch zugegeben, dass dies eine falsche Anschuldigung ist. Der Sex war einvernehmlich. Dennoch wird vor Gericht verhandelt. Denn: Laut Gesetz hat Bajram einen Kinderporno gedreht.
«Saublöde Dummheit, aber kein professioneller Kinderporno-Dreher»
Der damals 18-Jährige argumentiert dagegen. Es habe nicht gewusst, wie alt Franziska ist. «Sie war geschminkt und hatte ein Nasenpiercing», sagt er. Da sie eine Berufsschule besucht, sei er zudem davon ausgegangen, dass sie mindestens 16 Jahre alt sei. Bajram sagt auch: «Das war dumm, und es tut mir leid für dieses Mädchen.»
Die beantrage Strafe vor Gericht: eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Franken, eine Busse von 900 Franken und der Landesverweis von fünf Jahren. Die Verteidigung argumentiert, dass ein Landesverweis in Bajrams Fall übertrieben sei. Der junge Mann habe nicht wissen können, wie alt Franziska ist. «Er hat eine saublöde Dummheit gemacht, aber er ist kein professioneller Kinderporno-Dreher», sagt der Verteidiger.
Verurteilung wegen Pornografie – aber kein Landesverweis
Bajram wohnt seit mehr als neun Jahren in der Schweiz. Im Kosovo hat er kaum noch Familie und Verwandte. Bajram bittet um eine zweite Chance. Er will die Schweiz nicht verlassen müssen. Das Gericht verurteilt ihn wegen Pornografie. Er muss eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 20 Franken und 500 Franken Busse zahlen. Auf den Landesverweis wird jedoch verzichtet, weil ein persönlicher Härtefall vorliege. (euc)