Deutscher blochte mit 215 km/h ohne Führerschein
Gericht gibt Mercedes-Raser das Auto zurück

Der deutsche Mercedes-Raser (58) ist vom Bezirksgericht Baden zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Sein Auto erhält er zurück. Die Staatsanwaltschaft wollte, dass der Mann strenger bestraft wird.
Publiziert: 06.01.2015 um 11:29 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:44 Uhr
Von der Freiburger Polizei beschlagnahmtes Raser-Auto (Symbolbild/Archiv)
Foto: Keystone

Am frühen Morgen des 3. August des vergangenen Jahres donnerte ein 58-jähriger Deutscher mit 215 Sachen über die A1 bei Spreitenbach AG. Erlaubt sind dort 120 km/h, nach Abzug eines Toleranzwertes von 7 km/h war der Raser 88 km/h zu schnell unterwegs – und das ganze ohne Führerausweis!

Die Kantonspolizei Aargau nahm den Raser vorübergehend fest, die Staatsanwaltschaft Baden nahm ihm den Mercedes weg. Sie beantragte eine 20-monatige Freiheitsstrafe sowie die Beschlagnahmung des Autos.

Deutschland war empört

So weit wollte das Bezirksgericht Baden heute laut «Radio Argovia» aber nicht gehen. Die Freiheitsstrafe wurde auf 16 Monate festgelegt, das sichergestellte Auto bekommt der Deutsche zurück.

Der Vorfall löste in Deutschland ein grosses Medienecho aus. «Auto weg, Strafverfahren, vielleicht sogar Gefängnis», schrieb «Spiegel Online» damals und klärte die Autofahrernation Deutschland über die «harten Strafen gegen Raser in der Schweiz» auf.

Vor einer «Raserfalle Schweiz» warnte auch die Nachrichtenagentur dpa: «Für Strassenrowdys kennen Eidgenossen keine Gnade.» Die Schweizer Autobahnen seien «prima in Schuss» und würden daher so manchen Deutschen zum Rasen verleiten. (lex/SDA)

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