Der Anwalt von Grüsel-Pfarrer W. S. packt aus
«Seine Kinder wollen keinen Kontakt mehr»

Der Aargauer Pfarrer W. S. (68) soll vier Kinder sexuell missbraucht haben. Jetzt hat BLICK mit seinem Anwalt gesprochen. Und: Urs Oswald (73) bestätigt, dass S. ein Geständnis abgelegt hat. Dennoch verlangt er seine Freilassung.
Publiziert: 21.06.2017 um 11:52 Uhr
|
Aktualisiert: 12.09.2018 um 03:47 Uhr
1/2
Urs Oswald (73), der Anwalt des Pädo-Pfarrers, nimmt gegenüber BLICK Stellung.
Foto: Joseph Khakshouri
Interview: Ralph Donghi

BLICK: Herr Oswald, Sie sind der Anwalt vom reformierten Pfarrer W. S.* (68) aus Biberstein AG, der vier Kinder (6 bis 14 Jahre) sexuell missbraucht haben soll. Können Sie sagen, wann die Übergriffe begonnen haben? 
Urs Oswald (73), Rechtsanwalt aus Bad Zurzach AG:
 Dies begann vor zirka fünf Jahren.

Wo haben die Übergriffe stattgefunden?
Im privaten Bereich und an diversen Orten.

Auch auf Reisen in seinem Wohnmobil?
Dies könnte möglich sein, dies wird noch untersucht.

Das Verfahren gegen S. läuft wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern. Das ist ein weites Spektrum.
Ich kann hier sagen, dass es jedenfalls nicht zu Geschlechtsverkehr gekommen ist. Es waren andere sexuelle Handlungen.

Das macht es nicht besser.
Das ist richtig. Er ist bezüglich der Übergriffe auf die vier Kinder ja geständig. Und es tut ihm auch sehr leid.

Fanden die Übergriffe auf Buben und Mädchen statt?
Ja, auf beide Geschlechter.

Gibt es bisher Hinweise, dass er noch Kinder missbraucht hat?Nein, überhaupt nicht.

Hat er Bilder oder Videos von den Übergriffen auf die Kinder hergestellt?
Nein, es wurde diesbezüglich nichts gefunden.

Wie flog er überhaupt auf?
Nach den bisherigen Erkenntnissen haben es die Kinder zu erzählen begonnen.

Und dann hat wer eine Anzeige gemacht?
Die Eltern der betroffenen Kinder.

Was sagt seine Frau?
Sie durfte meinen Klienten schon besuchen, unter Bewachung.

Wusste sie von den Übergriffen?
Nein, sie fiel aus allen Wolken und hat nie etwas davon gemerkt.

Aber sie steht noch zu ihrem Mann?
Davon kann man ausgehen, wenn sie ihn besucht. Aber die Taten haben natürlich auch sie zutiefst schockiert.

Wie auch die Kinder von S.?
Auf jeden Fall. Wenn es um Kindesmissbrauch geht, ist das für alle Beteiligten eine sehr schwierige Angelegenheit.

Ist es richtig, dass Herr S. nach der Verhaftung in eine Psychiatrie eingeliefert werden musste, wegen Suizidgefahr?Das ist richtig. Inzwischen sitzt er wieder in einem normalen Gefängnis in U-Haft.

Machen Sie sich Sorgen um ihn?
Ja, ich hoffe schon, dass er sich nichts antut.

Sie wollen, dass das Obergericht den Haftgerichtsentscheid stützt und S. freilässt.
Das ist richtig. Ich gehe davon aus, dass er nichts mehr zu verbergen hat und auch keine Wiederholungsgefahr besteht.

Ein Gutachten sagt laut Staatsanwaltschaft genau das Gegenteil.
Dies behauptet die Staatsanwaltschaft; der Gutachter ist diesbezüglich sehr viel vorsichtiger und zurückhaltender. Es ist ein Kontaktverbot zu den betroffenen Kindern erlassen worden. Mein Klient wird sich bestimmt an alle Auflagen halten.

* Name der Red. bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?