Corona-Panne in Zurzach AG
Zwei Urteile aufgehoben – Richter war in Quarantäne

Zwei Urteile vom Bezirksgericht Zurzach sind ungültig. Bei den Verhandlungen waren zu wenig Richter anwesend. Der Grund: Corona.
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Hier am Bezirksgericht Zurzach im Kanton Aargau müssen zwei Fälle erneut verhandelt werden.
Foto: Philippe Rossier

Das Obergericht des Kantons Aargau hat zwei Urteile des Bezirksgerichts Zurzach aufgehoben. Der Grund: In beiden Fällen haben an der Verhandlung des Bezirksgerichts nur vier statt fünf Richterinnen und Richter an der Verhandlung teilgenommen. Das Obergericht spricht von einem «besonders schweren Mangel».

Die Mediensprecherin der Aargauer Gerichte, Nicole Payllier, bestätigte am Dienstag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht der «Aargauer Zeitung». In beiden Fällen waren die Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden.

Solche Urteile muss ein Bezirksgericht gemäss Strafprozessordnung in vollständiger Besetzung fällen: Neben dem Gerichtspräsidenten oder der Gerichtspräsidentin müssen auch vier Laienrichterinnen und Laienrichter anwesend sein. In den beiden Fällen vor Bezirksgericht Zurzach fehlte jeweils ein Richter - weil er in Quarantäne war.

Bezirksgericht muss erneut verhandeln

Im kantonalen Gerichtsorganisationsgesetz ist zwar die Möglichkeit vorgesehen, dass auch in nicht vollständiger Besetzung verhandelt werden kann, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Doch die Strafprozessordnung des Bundes verlangt als übergeordnetes Recht eine vollständige Besetzung des Gerichts.

Diese Tatsache hat Auswirkungen. Die Verurteilten waren mit dem jeweiligen Urteil nicht einverstanden und gelangten ans Obergericht. Dieses hob die Urteile nun auf und wies die Fälle zur erneuten Beratung ans Bezirksgericht zurück.

Es geht um Erpressung, Geiselnahme und Betrug

Im ersten Fall wurde ein Mann unter anderem wegen mehrfacher versuchter räuberischer Erpressung, Geiselnahme, Nötigung, Drohung sowie einfacher Verkehrsregelverletzung schuldig gesprochen. Er wurde gemäss Angaben der «Aargauer Zeitung» zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und einer Busse von 120 Franken verurteilt. Zudem ordnete das Gericht eine vollzugsbegleitende ambulante Therapie an.

Im zweiten Fall verurteilte das Bezirksgericht einen Mann wegen gewerbsmässigen Betrugs und unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfe zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Busse von 2000 Franken. Zudem sprach das Gericht eine zehnjährige Landesverweisung gegen den Mazedonier aus. (SDA)

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