Jetzt ist es definitiv: Der verurteilte Skandalarzt H.S.* (84) darf keine ärztliche Tätigkeit mehr im Kanton Aargau ausüben und muss seine Praxis in Klingnau AG aufgeben. Das bestätigte das Bundesgericht in Lausanne mit dem Urteil vom 2. April.
Bundesgericht bestätigt Entzug der Lizenz
Das oberste Gericht wies somit die Beschwerde des Arztes gegen den Entzug der Berufsausübungsbewilligung durch das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ab. Weil er Beruhigungsmittel illegal an schwerstabhängige Patienten verkaufte, hatte ihn das Bezirksgericht 2016 zu zwei Jahren bedingter Haft und 8000 Franken Busse verurteilt. Für den gebürtigen Deutschen kein Grund, seinen Beruf aufzugeben. Seine Praxis betrieb er weiter – nicht ohne Folgen.
2017 leitete das Departement Gesundheit und Soziales (DSG) ein Aufsichtsverfahren ein. Resultat: H.S. sollte die Berufsausübungsbewilligung entzogen werden. Das liess sich der 83-Jährige nicht gefallen. Er reichte beim Aargauer Regierungsrat Beschwerde ein – blitzte aber ab. Auch gegen diesen Entscheid legte er Beschwerde ein. Mit dem aktuellen Bundesgerichtsentscheid hat der Skandalarzt keine weiteren Einsprachemöglichkeiten mehr in der Schweiz.
H.S. praktizierte seit 2008 im Aargau
Wie das Departement für Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau mitteilt, hatte H.S. 2008 im Kanton Aargau die Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Arzt erhalten. Wegen Verstosses gegen die Berufspflichten durch Missachtung des Selbstdispensationsverbots, der Betäubungs- und Heilmittelgesetzgebung sowie der Fortbildungspflicht wurde er mit Verfügung des DGS im September 2014 mit einer Verwarnung und einer Busse von 3000 Franken bestraft.
Mit dem Bundesgerichtsurteil muss H.S. seine Praxis innert 60 Tagen auflösen und seine Patienten informieren, wie sie ihre Akten beziehen können.
*H.S. Name bekannt