Es ist ein klassisches Ende einer Liebesgeschichte: Als sich der Ehemann einer Frau aus dem Kanton Aargau ein zweites E-Mail-Konto zulegte, wurde diese misstrauisch. Da die beiden ihre Passwörter notiert hatten, ergriff sie die Gelegenheit, loggte sich in seinen neuen Account ein – und bekam Gewissheit: Ihr Mann betrügt sie.
Danach war die Beziehung zu Ende, das Vertrauen weg. Der Mann zog aus der gemeinsamen Wohnung aus. Doch wegen der Schnüffelei zeigte er seine Ehefrau an. Und bekam recht: Per Strafbefehl verurteilte sie die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten im Februar zu einer Geldstrafe und Busse. Dagegen erhob sie Einsprache, weswegen der Fall nun vor dem Bezirksgericht Bremgarten AG landete, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
«Sie ist keine Hackerin»
Ihr Anwalt argumentierte: «Sie ist keine Hackerin und hat keine Passwörter geknackt.» Seine Mandantin habe mit ihrem Mann einen offenen Umgang mit persönlichen Daten gehabt.
Die Passwörter für die gemeinsamen E-Mail-Zugänge habe das Ehepaar sogar auf kleinen Kärtchen geschrieben haben, falls sie vergessen gehen sollten. Und der Mann habe für das neue Konto eines dieser Passwörter benutzt.
Sie googelt vorerst, ob sie sich strafbar macht
«Sie hat die Unvorsichtigkeit ihres Ehemannes ausgenützt», sagt Gerichtspräsident Peter Turnherr laut der Zeitung. Zudem habe die Betrogene sogar Skrupel empfunden, weil sie sich vor dem Öffnen des E-Mail-Kontos über die Rechtslage erkundigt habe. Sie googelte: «Mache ich mich strafbar, wenn ich das Konto meines Mannes anschaue?» Die Antwort der Suchmaschine wisse sie nicht mehr, gab sie vor Gericht an.
Durch das ungefragte Eindringen ins E-Mail-Konto ihres Mannes habe sich die Beschuldigte strafbar gemacht, befand das Gericht. Es reduzierte die Geldstrafe von 9900 auf 1500 Franken, bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Busse wurde von 2000 Franken auf 300 Franken heruntergesetzt. (na)
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