Die Anklage der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen den «Meditationslehrer» ist happig: Mehrfache sexuelle Nötigung, qualifizierter sexueller Nötigung, mehrfache Ausnützung einer Notlage, Anstiftung zu falschem Zeugnis und weitere Delikte. Es handle sich um eine Zusatzanklage, teilt die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft mit.
Der Mann soll drei Frauen teilweise über mehrere Jahre lang regelmässig zum Oralsex gezwungen haben. Die Opfer waren seine «Schülerinnen» und gehörten der «Meditationsgruppe» des Mannes an. Eine der drei Frauen soll er zudem zu Falschaussagen gegenüber der Strafuntersuchungsbehörden angestiftet haben.
Bereits im Oktober 2012 erhob die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen den Mann Anklage wegen Ausnützung einer Notlage. Der «Meditationslehrer» soll das Abhängigkeitsverhältnis von zwei weiteren Frauen ausgenutzt und auch diese zu Sex gezwungen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schweizer vor, insgesamt fünf seiner «Schülerinnen» zu Sex gezwungen zu haben.
Der Mann sitzt seit November 2012 in Haft. Die Untersuchungshaft wurde unterdessen in Sicherheitshaft umgewandelt. Die Anklage vom Oktober 2012 kommt jetzt zusammen mit der neuen Zusatzanklage zur Verhandlung. (btg)