Unruhe in Suhr AG. Am Montag wurde Christian T.* (†68) in einem Wohnquartier von einem Polizisten erschossen – weil er mit einem Messer auf ihn losging. Am Dienstag wurde dann seine Freundin Milena U.* (37) verhaftet – sie hatte mit einem Amoklauf gedroht. Für die Nachbarn zwei Dramen mit Ansage, sie erinnern sich mit Schrecken an das Pöbel-Paar.
Anke M.* (45) wohnt über den beiden. «Seit das Paar vor etwa zwei Jahren hierhergezogen ist, gab es immer wieder Krawall», sagt sie. Mieter im Parterre seien deswegen gar ausgezogen. Die Anwohnerin weiss: «Es wurden mehrere Institutionen angeschrieben.» Vergebens.
Nachbarn gingen dem Duo bewusst aus dem Weg
Nachdem das Paar im April vor der Migros-Filiale mit Pfefferspray auf die schwangere Karoleyne M.* (25) und deren Freund losgegangen war, ist die Nachbarin dem Duo bewusst aus dem Weg gegangen. Die Amok-Androhung und die Verhaftung von Milena U. hat sie hautnah miterlebt: «Es war in ihrer Wohnung ziemlich laut. Als es einen lauten Knall gab, kriegte ich Angst und rief die Polizei.»
Auch Anwohnerin Jennifer W.* (29) beobachtete den Polizeieinsatz: «In Vollmontur rannten fünf Leute der Sondereinheit zum Wohnblock.» Etwas später habe sie die Beamten in der Küche von Milena U. gesehen. Da war die Krawall-Frau bereits von alleine aus der Wohnung gekommen – und hatte sich festnehmen lassen. Jennifer W. weiter: «Ich war noch schockiert, dass sie nach den Schüssen auf ihren Freund wieder alleine heim durfte!»
Keine Gefährdungslage
BLICK fragte dazu bei der Aargauer Staatsanwaltschaft nach. Sprecherin Fiona Strebel erklärt: «Die Polizei brachte die Lebenspartnerin in der Nacht auf Dienstag vom Ereignisort auf einen Polizeistützpunkt.» Dort sei sie befragt und auch ärztlich untersucht worden. «Diese Untersuchung ergab jedoch weder eine Selbst- noch eine Fremdgefährdung. Eine Massnahme drängte sich deshalb nicht auf.»
Die Abklärungen hätten die ganze Nacht gedauert, wobei die Betroffene unter ständiger Betreuung gestanden sei. Strebel: «Die Polizei brachte sie anschliessend in die Obhut einer Bezugsperson. Es bestand keine Veranlassung, ihr den späteren Zutritt zu ihrer inzwischen polizeilich wieder freigegebenen Wohnung zu verbieten.»
«Fürsorgerische Unterbringung» für Milena U.
Wurde keine Opferhilfe aufgeboten? Strebel: «Zuständig wäre in einem ersten Moment nicht die Opferhilfe, sondern ein Care-Team. Das Aufbieten eines Care-Teams stand zur Diskussion. Da die Betroffene aber in die Obhut einer Bezugsperson wollte, erübrigte sich das.»
Immerhin haben die Behörden nun gehandelt. «Die Betroffene wurde am Dienstagabend erneut durch Ärzte begutachtet», so Strebel. «Diese ordneten eine fürsorgerische Unterbringung an.»
* Namen der Redaktion bekannt