Darum gehts
- Das Bezirksgericht verurteilte den Autofahrer wegen vorsätzlicher Tötung
- Der Verteidiger plädiert auf Fahrlässigkeit und fordert bedingte Strafe von 15 Monaten
- Ein 19-jähriger Töfffahrer starb bei der Frontalkollision
Das Obergericht des Kantons Aargau befasst sich am Dienstag mit einem schockierenden Unfall. Vor Gericht steht ein Autolenker wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Tötung. Im November 2022 hatte der damals 71-Jährige im dichten Nebel einen tödlichen Zusammenstoss mit einem 19-jährigen Töfffahrer verursacht.
Das Bezirksgericht Baden AG verurteilte den Rentner im Januar 2025 wegen vorsätzlicher Tötung zu 5,5 Jahren Haft. Das Gericht ging nicht von einem direkten Tötungsvorsatz aus, der Beschuldigte habe aber mit seiner Fahrweise einen Unfall mit Todesfolge in Kauf genommen. Es liege demnach Eventualvorsatz vor.
Verteidiger plädiert auf Fahrlässigkeit
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung gefordert. Der Beschuldigte hatte eingeräumt, dass er einen Fehler gemacht und den Unfall verursacht habe. Sein Verteidiger machte Fahrlässigkeit geltend und plädierte für eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Nun muss sich die nächste Instanz mit dem Fall befassen.
Zum tödlichen Unfall kam es am 26. November 2022 gegen Mitternacht auf der geraden Ausserortsstrecke zwischen Busslingen (Gemeinde Remetschwil AG) und Künten AG. Laut Zeugenaussagen herrschte dichter Nebel. Der Wagen vor dem späteren Unfallverursacher fuhr deshalb nur mit Tempo 30 bis 40 und hatte die Nebelschlussleuchte eingeschaltet.
19-jähriger Töfffahrer starb auf der Unfallstelle
Der Beschuldigte erklärte später, er habe die Sicht als gut empfunden. Er setzte zum Überholen an und beschleunigte laut Gutachten auf 75 bis 81 Kilometer pro Stunde.
Zu spät erblickte er das korrekt entgegenkommende Motorrad, das mit 35 bis 42 Kilometern pro Stunde fuhr. Es kam zur Frontalkollision. Der 19-jährige Töfffahrer starb auf der Unfallstelle. Der Unfallverursacher und seine Mitfahrerin blieben unverletzt.
Das hohe Strafmass des Bezirksgerichts für vorsätzliche Tötung durch ein Verkehrsdelikt ist kein Einzelfall. Das Bundesgericht bestätigte 2018 Aargauer Gerichtsentscheide gegen einen Bosnier, der ebenfalls bei einem Überholmanöver im Nebel einen tödlichen Unfall verursacht hatte. Auch damals lautete das Urteil auf 5,5 Jahre Haft.