Staatspersonal
Aargauer Regierung will Personalgesetz modernisieren

Der Aargauer Regierungsrat will nach über 20 Jahren die Regeln für das Staatspersonal an die heutigen Anforderungen der Arbeitswelt anpassen. Er hat am Freitag eine Revision des Personalgesetzes in die Anhörung geschickt.
Publiziert: 11:01 Uhr
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Der Kanton Aargau will sein Personalgesetz für eine "zukunftsgerichtete Verwaltung" aktualisieren. (Symbolbild)
Foto: MICHAEL BUHOLZER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Mit der Revision sollen unter anderem ein besserer Schutz für Whistleblower, die Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung über das Pensionsalter hinaus sowie klare Regelungen für Stundenlohnverträge geschaffen werden. Zudem ist ein Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten im Gemeindebereich vorgesehen.

«Mit der Überarbeitung des Personalrechts schaffen wir die Voraussetzungen für ein fortschrittliches, flexibles und gleichzeitig verbindliches Arbeitsumfeld», wird Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte) in einer Mitteilung vom Freitag zitiert.

Die vorgesehene Änderungen schaffe bewusst Handlungsspielraum - dies sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die Führungspersonen. Die Revision soll für mehr Transparenz sorgen, unternehmerisches Denken fördern und die Verwaltung als Arbeitgeberin attraktiver machen.

Die finanziellen Auswirkungen der Revision sind gemäss Regierungsrat moderat. Er rechnet mit einem jährlichen Mehraufwand von rund 250'000 Franken, der vor allem auf die politisch gewünschte Einrichtung einer Meldestelle für Missstände zurückzuführen ist.

Die Anhörung zu den Änderungen im Personalgesetz dauert bis am 28. November. Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 zum ersten Mal mit der Vorlage befassen. In Kraft treten könnte die Revision gemäss den Anhörungsunterlagen auf 2028.

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