Gleichzeitig will der Regierungsrat die Personalplanung der Kantonspolizei flexibel an die Sicherheitslage anpassen, während die Gemeinden weiterhin eigenständig über die Grösse ihrer Regionalpolizeien entscheiden sollen. Der Regierungsrat schickte am Freitag die entsprechenden Vorschläge in die Anhörung. Die duale Polizeiorganisation besteht seit dem Jahr 2007.
Es geht laut Regierungsrat um eine Schärfung der Aufgabenteilung zwischen der Kantonspolizei und den 15 Regionalpolizeien, die in erster Linie für die lokale Sicherheit zuständig sind. Mit dem Konzept setzt der Regierungsrat einen Auftrag des Parlaments um.
Der Grosse Rat beschloss im März 2024, an der bisherigen dualen Polizeiorganisation festzuhalten. Er lehnte den Vorschlag des Regierungsrats für einen Wechsel zur Einheitspolizei mit 74 zu 61 Stimmen ab. Das war eine Niederlage für den Regierungsrat.
Der Grosse Rat verlangte gleichzeitig, diese Organisation zu optimieren und die Schnittstellen zu reduzieren. Dies betrifft insbesondere die Bearbeitung von Fällen der Kleinkriminalität sowie die Kriminalprävention an Schulen. Diese Aufgabe soll laut Regierungsrat von den Regionalpolizeien künftig stärker wahrgenommen werden.
Die Aufgabenteilung bei Verkehrsunfällen bleibt gemäss Regierungsrat beibehalten. Die Kantonspolizei soll weiterhin bei Unfällen mit Personen- und Sachschäden ausschliesslich zuständig sein.
Der Regierungsrat will erreichen, dass die Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Regionalpolizeien besser gewährleistet und verbindlicher gestaltet ist. Das kantonale Departement Volkswirtschaft und Inneres soll daher mit den Trägergemeinden der Regionalpolizeien eine Vereinbarung abschliessen.
Die Kantonspolizei selbst soll ihre Führungsrolle in diesem dualen System nicht ausweiten. Ein Ausbau der Führungsrolle lasse sich nicht sinnvoll umsetzen, hält der Regierungsrat fest.
Das Problem, dass die Angehörigen der Regionalpolizeien gleichzeitig einem Gemeinderat als Anstellungsbehörde als auch der teilweisen Führung durch die Kantonspolizei unterstellt sind, würde sich dadurch nur verstärken, wie es im Anhörungsbericht heisst. Ausserdem sei jederzeit die Budgethoheit der Gemeinden zu wahren, was ebenfalls im Widerspruch stehe zu einer verstärkten Führung durch die Kantonspolizei.
Im Auge behalten will der Regierungsrat die Bestände bei den Regionalpolizeien. Diese seien rückläufig, obwohl sie aufgrund des Wachstums der Bevölkerung zunehmen müssten. Der Regierungsrat will jedoch keine konkreten Vorgaben machen. Die Rahmenbedingungen in den Regionen seien unterschiedlich.
Dass die Gemeinden ihre Polizeibestände autonom planten, sei eine Konsequenz der dualen Polizeiorganisation. Die Gemeinden seien gemäss Polizeigesetz dafür verantwortlich, dass sie die Bestände ihrer Regionalpolizeien so ausgestalteten, dass diese die lokale Sicherheit gewährleisten könnten und nicht die Kantonspolizei diese Aufgaben übernehmen müsse.