Darum gehts
- Concordia schickt Rechnung an verstorbenen Stiefvater, Verwechslung mit ähnlichem Namen
- Datenschutzverstoss: Hochsensible medizinische Daten an falsche Person gesendet
- Rechnung über 33.60 Franken für Behandlung im Psychiatrie-Zentrum St. Gallen
«Es war ein Schock», sagt Andreas Hausherr (28) aus dem Kanton Aargau zu Blick. Kein Wunder: Schliesslich lag am Mittwoch ein Brief für seinen toten Stiefvater Emil T.* im Briefkasten. «Er ist vor 17 Jahren verstorben, und plötzlich so was.»
Als er das Schreiben aufmacht, kann er es zuerst nicht glauben. Eine Rechnung von der Concordia. Die Krankenkasse fordert darin 33.60 Franken. Für die Behandlung im Psychiatrie-Zentrum St. Gallen. Aber wie kann das sein? Als Hausherr genauer hinschaut, versteht er, was passiert ist. «Es war eine Verwechslung. Die Krankenkasse wollte die Rechnung nicht an meinen Stiefvater schicken, sondern an einen Mann mit einem ähnlichen Nachnamen.»
«Nur ausweichend reagiert»
Der Aargauer konnte es nicht fassen. «Ich bekam so die Daten einer fremden Person samt intimer Informationen.» Ausserdem wundert er sich, wieso die Concordia noch immer die Daten seines Stiefvaters hat, der schliesslich seit fast zwei Jahrzehnten tot ist.
Hausherr fragt bei der Krankenversicherung nach, fühlt sich aber nicht ernst genommen. Keine richtige Entschuldigung, nur knappe Antworten. «Besonders schockierend war für mich, dass sie auf meine Beschwerde nur ausweichend reagierte, keine Entschuldigung aussprach und jegliche Verantwortung mit dem Hinweis auf Datenschutz ablehnte.»
So kam es zur Brief-Panne
Auf Blick-Anfrage bestätigt Concordia den Vorfall. «Der Verwechslung liegt ein menschlicher Fehler zugrunde, der nicht hätte passieren dürfen. Wir entschuldigen uns für diesen bedauerlichen Fehler in aller Form», sagt Concordia-Sprecher Manuel Bamert.
Wie es dazu kommen konnte, erklärt Bamert so: «Der fragliche Brief wurde im März ordnungsgemäss an die richtige Person versandt. Die Post konnte den Brief an diese Person jedoch nicht zustellen, sodass er an unsere Agentur in St. Gallen retourniert wurde.» Dort habe eine Mitarbeiterin, die ganz neu bei Concordia angefangen hat, die völlig fehlgeleitete Sendung von Hand neu adressiert.
Und da passierte der Fehler: Die Mitarbeiterin habe dann aus Versehen «die Adresse einer bereits verstorbenen Person mit fast identischem Namen verwendet». Eigentlich hätte vorher eine vertiefte Abklärung des Retourengrunds durchgeführt werden müssen, was aber nicht geschah. Und so flatterte die Rechnung bei Andreas Hausherr ins Haus.
«Wir nehmen das Vorkommnis ernst»
Der Concordia-Sprecher betont, dass man sich bei Herrn Hausherr entschuldigt habe, aber wohl nicht mit der nötigen Dringlichkeit. Tatsächlich habe man aber nicht viel zum Vorfall schreiben können – aus datenschutzrechtlichen Gründen.
Den Vorfall nehme die Concordia aber in jedem Fall ernst. Bamert: «Wir werden die beteiligten Mitarbeitenden nochmals gezielt für das richtige Vorgehen in Sachen Datenschutz sensibilisieren. Darüber hinaus werden wir überprüfen, warum die Schulungsmassnahmen diesen Einzelfall nicht verhindern konnten, um bei Bedarf weitere Massnahmen zu treffen.»
* Name geändert