Kauf an Haustür
Aargauer Rentner bestellt versehentlich Buch für 13'999 Franken

Ein Rentner aus dem Fricktal muss laut Aargauer Obergericht knapp 14'000 Franken für ein Buch zahlen, das er angeblich an der Haustür bestellt hat. Trotz fehlender Unterschrift auf der Bestellurkunde sieht das Gericht Indizien für eine stillschweigende Zustimmung.
Publiziert: 12:02 Uhr
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Aktualisiert: 16:44 Uhr
Es klingelte - und dann war ein Buch für 13'999 Franken verkauft: Das Aargauer Obergericht stuft das Geschäft als rechtmässig ein. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Ein Rentner aus dem Fricktal muss nun doch knapp 14'000 Franken für ein Buch bezahlen. Das Aargauer Obergericht erkennt mehrere Indizien, dass der Sammler dem Kauf an seiner Haustür zugestimmt hat.

Die Geschichte begann an einem Frühlingstag im Mai 2022 mit einem Klingeln: Als der Rentner die Tür öffnete, stellte ihm ein Vertreter ein exklusives Faksimile-Buch vor. Im Wohnzimmer präsentierte der Besucher Unterlagen – darunter befand sich ein gefaltetes A3-Blatt mit Rahmen und Feldern für Widerruf und Kontaktfreigaben sowie – auf der Rückseite – einer «Bestellurkunde».

Die Firma des Vertreters stellte dem Rentner dann das Buch zu – und eine Rechnung über 13'999 Franken. Er habe nichts bestellt, brachte der Mann vor. Er sei nur höflich gewesen und habe den Ausführungen zugehört. Seine Unterschrift finde sich auf der Widerrufsbelehrung, aber nicht auf der Bestellurkunde, die er gar nie gesehen habe.

Kauf stillschweigend zugestimmt

Das Bezirksgericht Laufenburg stellte sich noch auf die Seite des Rentners. Ein nachweisbarer Konsens über den Vertragsabschluss liege nicht vor. Es sei unklar, ob der Vertreter dem Rentner das Vertragsdokument in geöffneter Form gezeigt habe.

Das Obergericht hat dieses Urteil nun umgestossen. Das A3-Dokument ohne Seitenzahlen sei zwar schon verwirrend, hält es fest. Dass sich etwa auf der Rückseite einer leeren Seite noch eine Bestellurkunde befinde, «ist nicht unbedingt zu erwarten». Der ungewöhnliche Aufbau reiche aber nicht aus, um dessen Verbindlichkeit infrage zu stellen.

Dass der Mann einem Kauf stillschweigend zugestimmt habe, lasse sich aus dessen Verhalten ableiten, heisst es im Urteil. So habe er weder das Buch zurückgesandt noch habe er sich gegen den Zahlungsbefehl gewehrt. Als gewichtiges Indiz gilt für das Obergericht, dass der Sammler im September 2022 – vier Monate nach dem Besuch – eine Teilzahlung von 3000 Franken leistete. Er habe nur Ruhe haben wollen, begründete dies der Rentner.

Der Mann muss voraussichtlich nicht nur das Buch bezahlen, sondern auch Verfahrenskosten und weitere Auslagen von 8500 Franken tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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