Wie das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) in seinem Newsletter weiter berichtete, wurde bei den Regulierungen auf einen flächengleichen Abtausch geachtet.
Es ging um Grenzänderungen zwischen Oberwil-Lieli AG und Birmensdorf ZH, zwischen Würenlos AG und Oetwil an der Limmat ZH sowie zwischen Schneisingen und Niederweningen ZH. Die Regierungsräte der beiden Kantone und zuvor die Gemeinderäte der jeweiligen Gemeinden stimmten den Änderungen zu.
Im Fall von Oberwil-Lieli spielte die Umfahrung eine Rolle, wie aus dem Protokoll des Zürcher Regierungsrats von Mai 2024 hervorgeht. Wegen der Umfahrung habe sich vor einigen Jahren die Situation an der Kantons- beziehungsweise Gemeindegrenze zwischen Oberwil-Lieli und Birmensdorf geändert.
Die Grundstückgrenzen seien angepasst worden. «Da auf den alten Grenzen teilweise die Kantons- beziehungsweise Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Birmensdorf und Oberwil-Lieli verläuft, muss diese Hoheitsgrenze ebenfalls an die veränderte Situation angepasst werden», steht im Protokoll.