Kanton Aargau
Revision des Gemeindegesetzes sieht mehr Mitsprache vor

Der Aargauer Regierungsrat hat die Totalrevision des mehr als 40 Jahren alten Gemeindegesetzes auf den Tisch gelegt. Die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger sollen gestärkt werden. Die Gemeinderäte sollen etwas mehr Handlungsspielraum erhalten.
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Das Aargauer Gemeindegesetz steht vor der Totalrevision: Mehr Mitsprache und modernere Strukturen sind das Ziel. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/THOMAS DELLEY
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der Regierungsrat wolle mit der Totalrevision den Grundstein für ein modernes, digital‐freundliches und bürgernahes Gemeinderecht legen, heisst es im Anhörungsbericht vom Freitag. Die Revision werde der Gemeindeautonomie gerecht.

Ein Kernstück der Reform ist der Ausbau der Mitbestimmungsrechte. So soll das konstruktive Referendum für das Budget und den Steuerfuss eingeführt werden. Damit könnten Stimmberechtigte bei einer Ablehnung des Budgets direkt einen Gegenvorschlag unterbreiten, was die Verfahren beschleunigen und die demokratische Abstützung erhöhen solle.

Zudem will der Regierungsrat die Möglichkeit einer direkten Urnenabstimmung schaffen. Gemeinden können laut Vorschlag künftig in ihrer Gemeindeordnung festlegen, dass über Verpflichtungskredite ab einer bestimmten Höhe direkt an der Urne und nicht mehr zwingend an der Gemeindeversammlung abgestimmt wird. Dies soll vor allem bei Geschäften mit grosser Tragweite eine breitere Beteiligung ermöglichen, hält der Regierungsrat fest.

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