Das Obergericht befand den Mann der versuchten schweren Körperverletzung schuldig, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Damit setzte sich die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit ihrer Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Aarau durch.
Das Bezirksgericht hatte den Mann im September 2024 vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung freigesprochen. Es verurteilte ihn lediglich wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Busse von 200 Franken. Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten gefordert.
Auf dem Bahnhofplatz war es am späten Abend des 26. Mai 2024 zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen. Der Tunesier zückte sein Schweizer Taschenmesser und stach mehrfach auf einen damals 27-jährigen Marokkaner ein. Dieser erlitt Verletzungen in der Brust, am Unterarm und am Mittelfinger. Er musste ins Spital. Die ausgerückte Kantonspolizei nahm den Tunesier wenig später fest.
Der zur Tatzeit alkoholisierte Mann gab an, in Notwehr gehandelt zu haben, wie aus den Erwägungen des Obergerichts hervorgeht. Die Oberrichter verwarfen die Notwehrannahme. Es habe keine eindeutige Bedrohungslage nachgewiesen werden können. Das Messer sei bereits vor einer akuten Bedrohung gezogen gewesen.
Weil der Tunesier wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt wurde, verhängte das Obergericht wie im Gesetz vorgesehen einen Landesverweis von sieben Jahren. Dieser wird im Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen. Die Untersuchungshaft von 123 Tagen wird der Freiheitsstrafe angerechnet.
Der Beschuldigte war im Januar 2012 erstmals in die Schweiz eingereist. Er kam nach Chiasso, stellte dort am gleichen Tag einen Asylantrag und hat laut Obergericht seither immer wieder die Schweiz betreten. Es gab mehrere Ausweisungen und Rückkehrversuche. Letztlich verfügt der Mann in der Schweiz über keinen gültigen Aufenthaltstitel. (Urteil SST.2024.278 vom 27.11.2025)