Grosser Rat AG
Aargauer Parlament will keinen Steuerrabatt bei guter Finanzlage

Im Kanton Aargau wird es keinen rückwirkenden Steuerrabatt bei voller Staatskasse geben. Der Grosse Rat hat die von der Regierung präsentierte Vorlage am Dienstag mit 86 zu 48 Stimmen nach kurzer Beratung abgelehnt. Einzig FDP und Mitte stimmen für den Steuerrabatt.
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Der Aargauer Finanzdirektor Markus Dieth hat im Parlament eine Niederlage erlitten. Der Grosse Rat lehnte seine Gesetzesänderung für einen nachträglichen Steuerrabatt bei guter Finanzlage ab. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Steuerrückvergütung bei guter Finanzlage des Kantons abgelehnt
  • Das Parlament entscheidet bei der Jahresrechnung über Rückvergütungen
  • Der Aufwand der Steuerbehörde für Rückvergütungen ist sehr klein
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Ablehnung der Steuerrückvergütung bei guter Finanzlage des Kantons hatte sich abgezeichnet. Die beiden vorberatenden Kommissionen lehnten die Vorlage letztlich ab.

Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte) sagte, die bisherigen Überschüsse seien jeweils nicht geplant gewesen. Daher biete die Steuerrückvergütung die Möglichkeit, Rückvergütungen zu machen – unabhängig von den Gründen. «Wir geben nur zurück, was wir schon eingenommen haben», sagte er.

Das Parlament könne jeweils bei der Beratung der Jahresrechnung über die Steuerrückvergütung entscheiden. Der Aufwand für die Steuerbehörde sei sehr klein. Der Betrag werde einfach bei der provisorischen Steuerrechnung in Abzug gebracht, erläuterte Dieth.

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