Darum gehts
- Steuerrückvergütung bei guter Finanzlage des Kantons abgelehnt
- Das Parlament entscheidet bei der Jahresrechnung über Rückvergütungen
- Der Aufwand der Steuerbehörde für Rückvergütungen ist sehr klein
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur
Die Ablehnung der Steuerrückvergütung bei guter Finanzlage des Kantons hatte sich abgezeichnet. Die beiden vorberatenden Kommissionen lehnten die Vorlage letztlich ab.
Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte) sagte, die bisherigen Überschüsse seien jeweils nicht geplant gewesen. Daher biete die Steuerrückvergütung die Möglichkeit, Rückvergütungen zu machen – unabhängig von den Gründen. «Wir geben nur zurück, was wir schon eingenommen haben», sagte er.
Das Parlament könne jeweils bei der Beratung der Jahresrechnung über die Steuerrückvergütung entscheiden. Der Aufwand für die Steuerbehörde sei sehr klein. Der Betrag werde einfach bei der provisorischen Steuerrechnung in Abzug gebracht, erläuterte Dieth.