Darum gehts
- Kanton kann ausserschulische Jugendarbeit finanziell unterstützen laut neuem Gesetz
- Sprachstandserhebungen werden verpflichtend und frühere Sprachförderung wird gefördert
- Antrag der FDP abgelehnt: 113 zu 18 Stimmen im Parlament
Das Parlament hielt bei der Schlussberatung des Gesetzes daran fest, dass der Kanton die ausserschulische Jugendarbeit finanziell unterstützen kann. Auch Gemeinden, Kirchgemeinden und Verbände sollen beim Auf- und Ausbau von Strukturen unterstützt werden.
Die FDP wollte erreichen, dass die Bestimmung aus dem Gesetz gestrichen wird. Das Parlament lehnte diesen Antrag mit 113 zu 18 Stimmen ab. Bildungsdirektorin Martina Bircher (SVP) sprach sich ebenfalls gegen die Streichung aus.
Künftig haben die Anstellungsbehörden von Lehrpersonen vor jeder Anstellung einen Privatauszug als auch einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister einzufordern. Der Regierungsrat wird die Einzelheiten sowie die Ausnahmen in einer Verordnung regeln, wie es im Gesetz heisst.
Der Grosse Rat hatte mit der zweiten Lesung des Volksschulgesetzes bereits vor zwei Wochen begonnen. Das Parlament beschloss, dass die Sprachstandserhebung künftig ein Jahr vor dem Kindergarten vorgenommen wird. Alle Eltern von einem dreijährigen Kind sollen künftig angeschrieben werden.
Mit der entsprechenden Grundlage im Gesetz können Sprachstandserhebungen verpflichtend in allen Gemeinden gemacht und freiwillige Angebote zur frühen Sprachförderung aufgebaut werden.
Das Parlament beschloss mit den Stimmen von SVP und FDP, die Regelung von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur aus dem Gesetz zu streichen. Es wäre um die Förderung der Erstsprache von Kindern aus anderen Kulturen gegangen. Die Regierung wollte die Regelung im Gesetz belassen.
Grundsätzlich werden neu auf der Oberstufe die Absenzen als unentschuldigt oder entschuldigt in den Zwischenberichten und Zeugnissen ausgewiesen. Der Regierungsrat wird Ausnahmen in einer Verordnung regeln.