Gesundheitswesen
Aargau plant Rettungsschirm für wichtige Spitäler

Die Aargauer Regierung will einen verbindlichen Rettungsschirm für systemrelevante Spitäler schaffen. Die Anhörung dazu läuft bis Mitte März 2026.
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Die Gesundheitsversorgung muss sichergestellt sein: Der Aargauer Regierungsrat plant einen Rettungsschirm für wichtige Spitäler. (Symbolbild)
Foto: MONIKA SKOLIMOWSKA
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die finanzielle Lage vieler Spitäler sei angespannt - so auch im Aargau, hält die Regierung in ihren am Freitag veröffentlichten Anhörungsunterlagen fest. «Es besteht ein Risiko, dass die finanziellen Probleme bei einzelnen Spitälern so erheblich werden, dass die Einstellung der Geschäftstätigkeit droht.»

Für den Kanton wäre dies problematisch. Denn er ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die gesundheitliche Grundversorgung sicherzustellen. Deshalb sollen nun einheitliche und transparente rechtliche Grundlagen für einen Rettungsschirm geschaffen werden.

Um in einem Notfall rasch und ohne langes politisches Verfahren handeln zu können, will die Regierung das Spitalgesetz anpassen. Sobald ein Listenspital mit Standort im Kanton Aargau wirtschaftlich ernsthaft gefährdet ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, soll der Regierungsrat Finanzhilfen sprechen können. Vorgesehen sind Bürgschaften, Garantien, Darlehen, Beteiligungen oder - als letzte Möglichkeit - nicht rückzahlbare Beiträge.

Eine Rettung käme aber nur infrage, wenn der Betrieb für die Gesundheitsversorgung tatsächlich unentbehrlich und systemrelevant ist. Entscheidend sei etwa, wie viele Patientinnen und Patienten ein Spital versorgt, ob andere Häuser dessen Leistungen auffangen könnten und welche Rolle es im regionalen Versorgungsnetz spielt.

Die Anhörung dauert bis 13. März 2026. Der Grosse Rat dürfte im September 2026 und im März 2027 über das angepasste Spitalgesetz beraten. Ein Inkrafttreten wäre gemäss aktuellem Zeitplan auf 1. Oktober 2027 denkbar.

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