Konkret steigen die Beiträge für die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten um 5000 Franken auf 20'000 Franken pro Jahr, wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag mitteilte. Die Beiträge für die universitäre Ausbildung würden von bisher 8000 Franken auf 15'000 Franken pro Unterassistentin und Unterassistent erhöht.
Erfolgt die ärztliche Weiterbildung im Rahmen einer sogenannten Rotationsassistenzstelle für angehende Hausärztinnen und Hausärzte, stehen 30'000 Franken zur Verfügung, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst.
Um dem Hausärztemangel entgegenzuwirken, erhöhe der Regierungsrat die Beiträge für das Hausarztmentoring um jährlich 200'000 Franken. Die angepasste Verordnung präzisiere ausserdem die Förderung der Weiterbildung in Hausarztpraxen in Form von Praxisassistenzen: Neu dürften Spitäler die Lohnkosten als Pauschale in der Höhe von 50'000 Franken abrechnen.
Gemeinwirtschaftliche Leistungen, wie die universitäre Lehre und Forschung, dürfen nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert werden. Sie sind von den Kantonen, Gemeinden oder Dritten, die sie bestellen, separat zu bezahlen.
Als Neuerung bezahlt der Kanton Aargau einen Beitrag an allfällige Dolmetscherkosten. Diese Kosten müssen die Spitäler künftig nicht mehr vollständig selbst finanzieren, sondern der Kanton wird sie mit bis zu einer Million Franken pro Jahr abgelten.
Die Sprachbarriere könne in der Behandlung zu Komplikationen führen, welche die Aufenthaltsdauer von Patientinnen und Patienten verlängerten, hiess es. Ein längerer Spitalaufenthalt verursache Mehrkosten.
Der Regierungsrat will künftig selbst die Höchstzahlen für die im Aargau tätigen Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich festlegen können. Es geht um die Ärzte, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen.
Der Regierungsrat hat die entsprechende Ergänzung des Gesundheitsgesetzes in eine Anhörung geschickt. Entscheiden wird der Grosse Rat. Die Kantone haben die entsprechende Bundesvorgabe umzusetzen: Die Kantone müssen die Zahl der Ärztinnen und Ärzte «bedarfsgerecht» festlegen, um die Versorgung in den jeweiligen Regionen zu sichern.
(SDA)