In der Asylunterkunft seien keine weiteren Masernerkrankungen aufgetreten. Bei allen Personen sei der Immunstatus geklärt – entweder durch Impfnachweis oder mit einer Antikörpermessung im Blut, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Dienstag mit.
Insgesamt 45 Asylsuchende waren von der Quarantäne betroffen. Die grosse Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner war bereits früher aus der Quarantäne entlassen worden.
Die beiden hospitalisierten Kinder befinden sich mittlerweile nicht mehr im Spital. Sie sind in die Unterkunft zurückgekehrt. Bei einem Kind seien akute Masern nachgewiesen worden, hielt das DGS fest. Das zweite Kind habe unter einer anderen akuten Fieberkrankheit gelitten.
Die Mitte November getroffenen Massnahmen waren nötig, weil Masern hochansteckend sind und Erkrankte bereits vor Auftreten der Symptome ansteckend sind.