Diebstahl, Brandstiftung und Cyberangriffe
Schweizer Chaos-Bande angeklagt – 400'000 Franken Schaden

Eine Gruppe junger Schweizer soll zwischen Februar 2022 und Mai 2024 eine Vielzahl von Straftaten begangen haben. Die Anklagen umfassen Diebstahl, Brandstiftung und Cyberangriffe.
Publiziert: 09:11 Uhr
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Aktualisiert: 09:51 Uhr
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Die fünf jungen Männer sollen unter anderem Cyberdelikte begangen haben.
Foto: Getty Images

Darum gehts

  • Fünf junge Männer wegen Einbrüchen, Sabotage und Cyberdelikten angeklagt
  • Sabotageakte an Glasfaserkabeln und gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr
  • Gesamtschaden beläuft sich auf rund 400'000 Franken
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Johannes HilligRedaktor News

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hat gegen fünf junge Männer im Alter von 19 und 20 Jahren Anklage beim Bezirksgericht Rheinfelden erhoben.

Die Gruppe soll im Zeitraum zwischen Februar 2022 und Mai 2024 zahlreiche Delikte in wechselnder Konstellation verübt haben – darunter Sabotageakte an Glasfaserkabeln, Einbruchdiebstähle, Cyberangriffe, mehrere – teils nur versuchte – Brandstiftungen und gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr. Zwei Hauptbeschuldigte befinden sich bis heute in Haft.

Junge Schweizer aus der Region

Im Dezember 2023 wurden in Rheinfelden AG gleich mehrmals Glasfaserkabel zerschnitten. Dabei fiel die Versorgung mit Internet, Telefonie und Kabelnetz wiederholt aus. Die Verdachtsmomente verdichteten sich auf eine Gruppe junger Männer. Im Laufe des Verfahrens konnten diverse weitere Straftaten mit verschiedenen der fünf Männer in Verbindung gebracht werden. 

Bei den Beschuldigten handelt es sich um junge Schweizer aus der Region. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Diebstahl, dies teilweise gewerbsmässig und bandenmässig, mehrfache, teils versuchte Brandstiftung, Störung des öffentlichen Verkehrs, mehrfache versuchte Erpressung, mehrfache Sachbeschädigung, teilweise mit grossem Schaden, mehrfache Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache teilweise versuchte Nötigung, strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub und weitere Delikte vor.

Hemmschuhe auf Gleis gelegt

Nach den Sabotageakten an Glasfaserkabeln in Rheinfelden während der Festtage Ende Dezember 2023, konnten Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft Anfang Mai 2024 vier tatverdächtige Männer festnehmen und auf Antrag beim Zwangsmassnahmengericht in Untersuchungshaft versetzen. Aufgrund des dringenden Tatverdachts wurden umfangreiche Ermittlungen, Auswertungen und Überwachungsmassnahmen in ständiger und enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Aargau
durchgeführt.

Die Gruppe soll in weiteren Fällen gezielt Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur sabotiert haben. So wurden wohl zwei Hemmschuhe aus dem Bahnverkehr entwendet und auf ein Gleis gelegt.

Die herannahenden Güterzüge überfuhren diese zwar, die Hemmschuhe wurden aber weggeschleudert; die Entgleisung der Züge dürfte wohl eher zufällig nicht eingetreten sein. Auch wenn bei den Taten glücklicherweise keine Personen physisch zu Schaden kamen, war das Risiko für Gefährdungen in mehreren Fällen hoch. Gemäss der Anklage weisen einzelne Handlungen eine erhebliche kriminelle Energie und ein hohes Gefährdungspotenzial auf.

Vielzahl schwerer Delikte

Nebst physischen Sabotageakten verübte ein Teil der Beschuldigten auch digitale Angriffe: Mehrere Firmen wurden Ziel sogenannter DDoS-Attacken und anderer technischer Störungen. Weiter versuchten sich die Männer teilweise auch an Erpressungen. Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf eine politische oder extremistische Motivation. Vielmehr dürfte es sich um eine sich selbst verstärkende Gruppendynamik gehandelt haben. Die Delikte wurden über einen längeren Zeitraum hinweg, in unterschiedlicher Zusammensetzung, zahlreich und teils arbeitsteilig geplant und durchgeführt.

Die Anklageschriften listen eine Vielzahl schwerer Delikte auf. Der insgesamt verursachte Schaden beläuft sich auf rund 400’000 Franken, der erbeutete Deliktsbetrag auf ca. 50’000 Franken. 

Bis zu 10 Jahre Knast gefordert

Die Taten wurden mutmasslich nicht jeweils von allen fünf Männern gemeinsam begangen. So werden den drei Hauptbeschuldigten 41, 34 und 19 Delikte vorgeworfen. Den beiden weiteren Männern werden noch 4 bzw. 1 Delikte zur Last gelegt.

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragt für die drei Hauptbeschuldigten Freiheitsstrafen von 10, 8 und 6 Jahren sowie für die beiden weiteren Beschuldigten eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten respektive eine bedingte Geldstrafe. Die Anklagen wurden beim Bezirksgericht Rheinfelden eingereicht.

Zusätzlich zu den fünf beschuldigten Personen förderten die Ermittlungen auch Tatbeteiligungen zweier zum Tatzeitpunkt Minderjähriger zu Tage. Die entsprechenden Verfahren werden durch die Jugendanwaltschaft separat geführt. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

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