Die Beschwerdeführer kritisierten unter anderem, dass die Eigentumsgarantie verletzt werde und die Konzession für den Betrieb des Wärmeverbunds vom Gemeinderat nicht ohne eine Ausschreibung an die Energie Wasser Bern (EWB) übergeben werden dürfe.
Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch publizierten Entscheid alle Rügen abgewiesen. Es hält fest, dass eine ausreichende gesetzliche Grundlage für das neue Reglement und die freihändige Vergabe der Konzession bestehe.
Das Wärmekollektiv Bremgarten (WKB) betreibt seit 1984 eine Fernwärmeanlage auf dem Areal der Abwasserreinigungsanlage Region Bern. Die Anlage gewinnt aus Abwasser Abwärme zum Heizen der angeschlossenen Liegenschaften.
Es ist ein so genannter «kalter Wärmeverbund», das heisst, das Wasser zirkuliert mit 10 bis 15 Grad durch das Verteilnetz. Weil das System nicht immer ausreichend Wärme liefern kann, benötigen die angeschlossenen Liegenschaften zusätzliche Heizsysteme. Eine der Bezügerinnen ist die Heizzentrale Kalchacker.
Weil die Anlage in die Jahre gekommen ist, stimmte die Gemeindeversammlung 2019 über eine Anpassung ab. Die Stimmberechtigten sprachen sich für den Umbau des bisher kalten Wärmeverbunds in einen warmen Wärmeverbund aus sowie das revidierte Reglement. Neu soll das Wasser mit 85 Grad zirkulieren. Dafür soll der Dampf der KVA Forsthaus genutzt werden, die von der EWB betrieben wird.