Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Beschuldigten vorgeworfen, sie hätten es im Dezember 2020 versäumt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um dem Patienten zu helfen und letztlich seinen Tod zu verhindern. Der Arzt habe sich damit der fahrlässigen, die Ärztin der eventualvorsätzlichen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können ans Obergericht des Kantons Aargau weitergezogen werden. Die Anklage forderte eine bedingte Freiheitsstrafe und eine Busse für den Arzt sowie eine unbedingte sechsjährige Freiheitsstrafe und Landesverweisung von fünf Jahren für die Ärztin.
Selbstzerstörerisches Verhalten des Patienten
Das Gericht kam jedoch zum Schluss die Beschuldigten hätten alles ihnen Mögliche getan, um das selbstzerstörerische, letztlich tödliche Verhalten des Patienten zu verhindern. Es folgte den Anträgen der Verteidigung auf Freisprüche.
Die Beschuldigten waren damals als Oberärztin beziehungsweise Leitender Arzt in der Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) tätig. In der Akutabteilung waren sie unter anderem verantwortlich für einen 18-jährigen autistischen Patienten.
Kopf auf Boden und an die Wände geschlagen
Neben dem diagnostizierten Autismus wies der Patient mehrere weitere Symptome auf. Es habe sich um eine komplexe Diagnostik gehandelt, sagte eine Gutachterin vor Gericht. Der junge Mann habe habe ein teils «bizarres Verhalten» gezeigt. Sein Zustand verschlechterte sich zusehend. Ab dem 30. November war er in einem Isolierzimmer untergebracht.
Besonders problematisch war das selbstzerstörerische Verhalten des Patienten. Immer und immer wieder liess er sich auf den Rücken fallen und schlug den Kopf auf den Boden und an die Wände. Was mit Hämatomen und Beulen an Gesäss, Körper und Kopf begann, endete am 30. Dezember mit einer derart schweren Kopfverletzung, dass der 18-Jährige ein paar Tage später im Zürcher Universitätsspital starb.