Aufnahmen zeigen Polizeieinsatz beim Tatort
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Frau in Windisch angeschossen:Aufnahmen zeigen Polizeieinsatz beim Tatort

Auf Ehefrau geschossen
Aargauer Staatsanwaltschaft verurteilt Italiener zu 15 Jahren Haft

Ein Italiener schoss im März 2023 in Windisch AG auf seine Frau und verletzte sie lebensgefährlich. Die Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Haft und 15 Jahre Landesverweis. Nun fällte das Gericht sein Urteil.
Publiziert: 02.04.2025 um 16:35 Uhr
Die Polizei sperrte in Gebenstorf die Strassen Richtung Windisch.
Foto: BRK News

Darum gehts

  • Mann schoss auf Ehefrau und verletzte sie lebensgefährlich
  • Beschuldigter bestreitet Tatbeteiligung trotz eindeutiger Beweise
  • Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Haft und 15 Jahre Landesverweis
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Ein 44-jähriger Mann wurde wegen versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt, nachdem er im März 2023 in Windisch AG auf seine Ehefrau geschossen hatte. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach forderte für den Italiener eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und einen Landesverweis von 15 Jahren.

Wie die «Aargauer Zeitung» am Mittwoch schreibt, eröffnete das Gericht am Mittwoch um 16 Uhr sein Urteil. Dieses fällt einstimmig aus. Der Mann ist des versuchten Mordes und des mehrfachen Betäubungsmittelkonsums schuldig. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Hinzu kommt ein Landesverweis von 12 Jahren und eine Busse von 1000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gewalttat vom 14. März 2023

Der Mann habe durch die Schüsse aus nächster Nähe seine getrennt von ihm lebende Frau lebensgefährlich verletzt, teilte die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Montag mit. Die Gewalttat hatte am 14. März 2023 einen Grosseinsatz der Polizei ausgelöst.

Der Italiener wurde am gleichen Tag festgenommen. Die 44-jährige Frau erlitt durch die Schüsse lebensgefährliche Oberkörperverletzungen. Dass das Opfer überlebt habe, sei dem Zufall und der umgehenden medizinischen Versorgung zu verdanken, heisst es in der Medienmitteilung.

Die Staatsanwaltschaft rekonstruierte den Tatablauf

Der Beschuldigte bestreitet gemäss Angaben der Oberstaatsanwaltschaft jegliche Tatbeteiligung. In der Anklageschrift wurden dem Mann versuchter Mord sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft rekonstruierte den Tatablauf. Demnach fuhr die Frau nach dem Mittag auf ihrem Arbeitsweg über die Zürcherstrasse von Windisch nach Gebenstorf.

Kurz vor der Reussbrücke sei sie von einem Mann mit gelb leuchtender Oberbekleidung, bedeckten Haare sowie bedecktem Mund- und Nasenbereich durch Handzeichen aufgefordert worden, ihr Fahrzeug auf den nahen Feldweg zu lenken.

Er sollte sich ausweisen

In der Annahme, dass es sich um eine Polizeikontrolle handelt, folgte sie der Aufforderung, wie die Staatsanwaltschaft weiter schrieb. Als der Mann sich dem angehaltenen Fahrzeug näherte, forderte das Opfer ihn auf, sich auszuweisen.

In der Folge kam es zu einem Blickkontakt

Als dieser keine Anstalten dazu machte, legte die Frau den Rückwärtsgang ein und setzte das Fahrzeug zurück. Der Mann lief dabei neben dem Fahrzeug des Opfers her. Der Frau war es deshalb nicht möglich, vorwärts auf die Zürcherstrasse zurückzugelangen, da sie ihn ansonsten überfahren hätte.

In der Folge kam es zu einem Blickkontakt zwischen dem Opfer und dem Täter. Kurz darauf zückte der Mann eine Waffe und schoss mehrfach aus nächster Nähe durch das geschlossene Seitenfenster des Fahrzeugs auf das Opfer. Anschliessend ergriff er die Flucht.

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