Mit Alkohol mischen erlaubt
«Gummibärli» bald legal auf der Karte?

Noch müssen die Partygänger ihr «Gummibärli» selber mixen. Das könnte sich jedoch schon bald ändern.
Publiziert: 19.08.2013 um 15:31 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 00:39 Uhr

Der Wodka-Red-Bull-Mix, «Gummibärli», darf in der Schweiz – im Gegensatz zur EU – nicht fertig zubereitet verkauft werden. Grund: In einem Absatz über die Verordnung über die Speziallebensmittel des Bundes steht, dass Energy Drinks nicht mit Alkohol gemischt werden dürfen.

Barkeeper dürfen also Wodka und Red Bull nur separat verkaufen. Mischt sich der Kunde selbst ein «Gummibärli» ist dies erlaubt.

Bald soll alles einfacher werden, berichtet die «Basler Zeitung». Im Herbst entscheidet das Parlament, ob Energy Drinks aus der Verordnung über Speziallebensmittel gestrichen und in die Verordnung über alkoholfreie Getränke überführt werden.

«Keine gesundheitlichen Schäden»

Barkeeper dürften dann das «Gummibärli» legal auf der Karte anpreisen und fertig zubereitet verkaufen. Auch der Hinweis auf den Energy-Dosen «nicht mit Alkohol mischen» wäre dann hinfällig.

Eine schädigende Wirkung von «Gummibärli» sei nicht nachweisbar, sagt Martin Jordan, Mediensprecher des Universitätsspitals Basel, zur «BaZ».

Jedoch könne der Drink zu einem grösseren Alkohol-Konsum verleiten: «Der Energy Drink wirkt aufputschend, wohingegen der Alkohol eine ermüdende Wirkung hat. Das kann dazu führen, dass der Konsument die Wirkung des Alkohols nicht spürt und dadurch mehr trinkt.» (woz)

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