Mildes Urteil
Goldküsten-Killer muss in die Sucht-Klinik

Der 34-jährige, der Ende Dezember 2014 in Küsnacht ZH einen Freund getötet hat, muss sich in einer Klinik einer Suchtbehandlung unterziehen. Laut dem Zürcher Obergericht hat er die Tat in selbst verschuldeter Schuldunfähigkeit begangen.
Publiziert: 27.11.2019 um 18:11 Uhr
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Aktualisiert: 03.08.2022 um 04:12 Uhr
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Bennet S. (34), der Ende Dezember 2014 in Küsnacht ZH im Drogenrausch einen guten Freund getötet hat, muss sich in einer Klinik einer Suchtbehandlung unterziehen. Laut dem Zürcher Obergericht hat er die Tat in selbst verschuldeter Schuldunfähigkeit begangen. Im Interview mit Keystone-SDA äussern sich einer der Verteidiger, der Staatsanwalt sowie die Opferpartei zum Urteil. Die Mutter des Getöteten gibt zu: «Ich habe das Gefühl, dass er sehr gefährlich ist, und ich habe Angst.»

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