Medien
Presserat senkt Schwelle für Anhörung bei schweren Vorwürfen

Der Presserat verschärft seine Richtlinie zum Umgang mit schweren Vorwürfen. Die Schwelle für die Pflicht, die von Vorwürfen betroffene Gegenseite anzuhören, wird etwas gesenkt. Diese berufsethische Richtlinie ist relativ oft Grundlage von Beschwerden an den Presserat.
Publiziert: 03.04.2023 um 12:15 Uhr
Der Schweizer Presserat hat die Schwelle für die Pflicht, bei schweren Vorwürfen in Medienberichten auch die Gegenseite anzuhören, etwas gesenkt. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Die angepasste Richtlinie soll Ausgewogenheit und Fairness der journalistischen Arbeit garantieren. In der neuen, ab 1. Mai gültigen Version wird die Schwelle, ab der Medienschaffende zur Anhörung von Angegriffenen verpflichtet sind, etwas gesenkt. Der Begriff des schweren Vorwurfs wird ausführlicher definiert.

Das ist einem Dokument des Presserates zur Revision der Richtlinie zu entnehmen, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt. Wer sich durch Vorwürfe in einem Medienbeitrag nicht korrekt behandelt fühlt, kann gestützt auf die Richtlinie 3.8 zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» beim Presserat eine Beschwerde einreichen. Die «Erklärung» ist die berufsethische Grundlage für die Medienarbeit in der Schweiz. (SDA)

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