Die Sorgen um das Sorgerecht sind für Vater und Tochter für einmal ganz weit weg. Wenn auch nur für wenige Stunden. «Die unbeschwerten Momente sind rar», sagt Maurus Stucki. «Wir leiden unter der Situation. Bitte gebt mir mein Kind zurück!» Der 26-Jährige würde gerne viel mehr Zeit mit seiner Nathalia verbringen. Doch die zuständige Erziehungsbehörde des Kantons Appenzell Ausserrhoden prüft immer noch, ob der Lagerist seine Tochter überhaupt je zurückbekommt.
Die Probleme fingen vor drei Jahren an. Nach der Scheidung von seiner Frau sorgt der St. Galler für die gemeinsame Tochter. Die Mutter ist nicht imstande, sich um Nathalia zu kümmern.
Die Betreuung wächst dem jungen Vater über den Kopf. «Hinzu kam eine neue Anstellung mit Nachtschichten.» Für die Kleine bleibt wenig Zeit. Ihr Vater, der damals noch in Herisau AR lebt, fällt einen schweren Entschluss: «Ich wandte mich an die Kinderschutzbehörde und übergab die Vormundschaft an den Kanton.» Dies bereut Stucki zutiefst. «Sie wegzugeben, war ein riesiger Fehler, den ich heute wahnsinnig bereue.»
Nathalia kommt in eine Pflegefamilie. Der Vater darf sie am Wochenende und in den Ferien sehen. «Sie lebte sich zwar in der neuen Umgebung gut ein. Aber ich merkte, wie wichtig es ist, dass ein Kind nicht mit wechselnden Bezugspersonen aufwächst.» Stucki handelt. Er ordnet sein Leben und will die Verantwortung für seine Tochter zurück. Er organisiert einen Krippenplatz in St. Gallen, ein kinderpsychologisches Gutachten gibt grünes Licht. Der Antrag steht.
Aber: Durch seinen Umzug sind nun plötzlich zwei Kantone mit dem Fall beschäftigt, St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden. Es beginnt ein Hin und Her. Maurus Stucki ist entnervt: «Egal, wo ich frage – ständig sagt man mir, der andere Kanton sei zuständig.»
Niklaus Rütsche, stellvertretender Leiter der kantonalen Kinderschutzbehörde in Herisau: «Die Klärung von Zuständigkeitsfragen zwischen verschiedenen Kantonen dauert eine gewisse Weile.» Rütsche ergänzt: «Es geht um das Wohl des Kindes. Die Abklärungen erfordern Gespräche mit allen bisher involvierten Personen, vor allem auch mit der Beiständin. Ein solcher Entscheid kann nicht in drei, vier Wochen gefällt werden. Schliesslich geht es darum, eine geeignete Lösung zu finden, die mehrere Jahre Bestand hat.»
Doch es gibt Hoffnung. Nach der Anfrage von BLICK will die Kinderschutzbehörde den Fall nun «prioritär» behandeln. Ob das auch bedeutet, dass Nathalia bald bei ihrem Papi leben darf, ist aber noch unklar.
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