Massnahmenvollzug
Regierungsrat will keine neuen Therapieplätze im Vollzug schaffen

Der Berner Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf, um die Versorgung psychisch kranker Straftäterinnen und Straftäter zu gewährleisten. Die in den letzten Jahren getroffenen Massnahmen reichten aus, heisst es in der Beantwortung einer Motion.
Publiziert: 07.04.2025 um 15:33 Uhr
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Aktualisiert: 07.04.2025 um 16:19 Uhr
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Therapieplätze im Massnahmenvollzug, wie hier in einer Wohngruppe der Anstalten Hindelbank, hat es gemäss Regierungsrat im Kanton Bern genug.
Foto: Keystone
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Sieben Parlamentsmitglieder sechs verschiedener Parteien hatten den Vorstoss im vergangenen September im Grossen Rat eingereicht.

In der am Montag veröffentlichten Antwort hielt der Regierungsrat fest, es gebe keinen Anlass dazu, Massnahmen zu ergreifen. Mit dem eigenen Platzangebot sowie jenem anderer Kantone gelinge es «mehrheitlich», die psychiatrisch-psychologische Versorgung zu gewährleisten. «In Einzelfällen kann die Wartezeit aber überdurchschnittlich lang sein.» Der Regierungsrat beantragt, die Motion anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

Ende 2024 befanden sich 120 Personen des Kantons Bern im Massnahmenvollzug. Fast drei Viertel kamen in ausserkantonalen oder privaten Institutionen unter. Acht Personen warteten in Regionalgefängnissen auf eine Einweisung in eine forensisch-psychiatrische Klinik.

Als erfolgreiche Massnahmen vergangener Jahre nannte der Regierungsrat die seit dem 1. Februar 2024 bestehende neue Universitätsklinik für Forensische Psychiatrie und Psychologie und die forensische Tagesklinik mit acht Plätzen im Regionalgefängnis Burgdorf, die 2022 als «Pilotprojekt» eröffnet hat. Zudem hat der Kanton Bern 15 Plätze bei ausserkantonalen psychiatrischen Kliniken eingekauft.

Aktuell bestehen 80 Therapieplätze für Männer im Massnahmenzentrum St. Johannsen. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hindelbank gibt es 17 Plätze für Frauen. «In Einzelfällen» könnten auch in der JVA Thorberg psychisch kranke Straftäter in einem «individuell angepassten Setting» untergebracht werden.

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