Das Stadtparlament setzte sich mit diesem Entscheid über den Willen der eidgenössischen Räte hinweg. Ende 2013 hatte sich die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte jedenfalls noch gegen eine Lockerung des Kundgebungsreglementes ausgesprochen.
Dies mit der Begründung, dass die mit Kundgebungen verbundenen Lärmemissionen eine ruhige und geordnete Durchführung der Ratssitzungen behindern würden.
Für die Aufhebung des Demonstrationsverbotes war die linke Ratsseite, die unter anderem auf die Ungleichbehandlung von kommerziellen Anlässen und politischen Manifestationen hinwies. Dagegen stellten sich SVP, FDP, CVP und BDP, die mit der Lockerung des Verbots das Gebot der Gastfreundlichkeit verletzt sahen.
Die geschlossene Linke zusammen mit der GLP setzte sich durch. Die Motion wurde mit 42 Ja- zu 23 Nein-Stimmen angenommen. Der Gemeinderat muss nun das Kundgebungsreglement überarbeiten und das generelle Demonstrationsverbot auf dem Bundesplatz während der Session aufheben.
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