Der Regierungsrat hat die rechtlichen Grundlagen für solche Kontrollen in Form einer Verordnung geschaffen, wie er am Donnerstag mitteilte.
Für die Stichproben verantwortlich ist die kantonale Gleichstellungs-Fachstelle. Pro Jahr sollen zehn Kontrollen durchgeführt werden. Die Unternehmen werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.
Besteht ein Unternehmen die Kontrolle nicht, kann es sanktioniert werden, wie der Regierungsrat weiter schreibt. Dies kann den Ausschluss aus einem laufenden Vergabeverfahren oder den Widerruf des Zuschlags zur Folge haben. Auch können fehlbare Unternehmen während fünf Jahren von künftigen Aufträgen ausgeschlossen oder gebüsst werden.
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