Die 2023 eingereichte Initiative verlangt, im Beschäftigungs- und Arbeitsmarktgesetz einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde zu verankern. Er soll grundsätzlich für alle Personen gelten, die ihre Arbeit im Kanton verrichten. Auszubildende, Praktikanten und Minderjährige wären davon nicht betroffen.
Er sei sich der Problematik der Niedriglöhne bewusst, schrieb der Staatsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme. Doch die Initiative berge Risiken. Ein Mindestlohn könnte die berufliche Eingliederung von Jugendlichen und wenig ausgebildeten Personen behindern.
Zudem greife die Initiative in die Sozialpartnerschaft ein, indem sie dem gesetzlichen Mindestlohn Vorrang vor den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) einräume. Das Begehren würde also die Sozialpartnerschaft schwächen.
Das derzeitige System der Lohnverhandlungen im Rahmen von GAVs sei am besten geeignet, ein hohes Beschäftigungsniveau sowie einen wettbewerbsfähigen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Der Staatsrat schlägt dem Grossen Rat daher vor, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.