Hunderte Partygänger tanzen in der Zermatter Après-Ski-Bar Hennu Stall zu Helene Fischers «Atemlos durch die Nacht» auf der Tanzfläche. Das Licht blinkt, Alkohol fliesst. Ausser den Angestellten hinter einer Bar trägt keiner eine Maske. Ein Nutzer auf Instagram filmt die Szene und schreibt dazu: «What Corona?» Diese Szenen spielten sich am 17. April dieses Jahres ab. Blick machte die illegale Sause publik.
Nun wurde der Chef des Hennu Stalls verurteilt. Die Oberwalliser Staatsanwaltschaft verdonnerte den Zermatter Bar-Betreiber zu zu einer Busse von 2000 Franken plus Verfahrenskosten von 450 Franken, wie der «Walliser Bote» am Dienstag berichtet.
Besitzer war an dem Tag angeblich gar nicht vor Ort
Restaurants und Bars durften zu der Zeit wegen des Corona-Lockdowns nicht geöffnet sein. Eigentlich. Es gab allerdings ein paar Ausnahmen: Restaurants in Skigebieten erhielten zum Teil eine Take-away-Bewilligung. Auch der Hennu Stall. Dafür mussten sie aber Auflagen einhalten: kein Konsum vor Ort, keine Musik und zwingend eine Maskenpflicht!
Die Party im Hennu Stall dauerte bis spät in die Nacht, der Besitzer sagte später zu Blick, er sei an besagtem Abend nicht vor Ort gewesen und hätte keine Kenntnis von der Party gehabt. Dennoch wurde er nun dafür belangt.
Im Strafbefehl heisst es laut «Walliser Bote», der Wirt hätte sein Lokal während des Lockdowns jeweils von 15 bis 22 Uhr geöffnet gehabt. «Mithin zeigt sich schon darin, dass es der Geschäftsführer viel mehr auf Après-Ski-Gäste abgesehen hat denn auf die Verpflegung von Skifahrern.»
Weitere Gastro-Betreiber gebüsst
Die illegale Party im Hennu Stall war kein Einzelfall. Die Staatsanwaltschaft Oberwallis büsste auch eine Zermatter Hotelbetreiberin. Sie hatte Ende März nicht nur die Gäste im Hotel Albana Real bedient, sondern auch Einheimische in das Hotelrestaurant eingeladen. Trotz Verbot. Auch sie wurde laut «Walliser Bote» der Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung schuldig gesprochen. Sie erhielt ebenfalls eine Busse von 2000 Franken und muss die Verfahrenskosten in der Höhe von 450 Franken bezahlen.
Auch ein Beizer oberhalb von Leukerbad verstiess im vergangenen Frühjahr gegen die Auflagen. Der Wirt des Bodmerstübli bediente während des Lockdowns mehrmals Gäste und wurde von der Polizei mündlich und schriftlich abgemahnt. Weil er später abermals Gäste in Korbsesseln bewirtet hat, muss auch er jetzt eine Busse bezahlen. Die Oberwalliser Staatsanwaltschaft bestrafte ihn mit einer Busse in der Höhe von 800 Franken. Zudem muss er Verfahrenskosten von 350 Franken tragen. (oco)