Letzte Stunde für «Happy Hour»?

Publiziert: 08.08.2007 um 17:19 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 21:05 Uhr
BERN – Trink zwei, zahl eins. Viele Bars und Restaurants bieten «Happy Hour»-Aktionen an. Doch das ist der Alkoholverwaltung ein Dorn im Auge.

«Happy Hour bis 19 Uhr – zwei Caipirinhas für einen», steht auf dem Schild vor der Bar. So wollen die Lokale Kunden anwerben. Doch damit könnte bald Schluss sein.

Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) will nämlich vehement gegen Betriebe vorgehen, die während «Happy Hours» harten Alkohol günstiger anbieten. Im Moment sind die Inspektoren daran, genaue Zahlen dazu erheben und Massnahmen zu prüfen.

Die Liberalisierung im Gastgewerbe habe den Wettbewerbsdruck unter den Betrieben verschärft. Deshalb hätten auch «Happy Hours» und ähnliche Aktionen in Bars und Diskotheken zugenommen, sagte EAV-Sprecherin Renate Heer. Die Alkoholverwaltung werde Ende August genaue Zahlen vorweisen können, sagte Heer.

Bereits jetzt gibts aber Warnsignale von der Verwaltung: In einem Merkblatt weist das EAV darauf hin, dass es laut dem Alkoholgesetz grundsätzlich verboten ist, Spirituosen und spirituosehaltige Getränke vergünstigt abzugeben oder dafür zu werben.

Damit ist nicht nur die weltweit beliebte «Happy Hour», sondern auch Aktionen wie «Zwei für eins», «Tre per uno», «Mezzo Prezzo», «All-Inclusive- Anlässe», «Fünfliber-Abend» oder «Börsendrinking» verboten – sofern auch harter Alkohol im Spiel ist, warnt das EAV.

Auch die Fasnächtler haben nichts mehr zu lachen. Denn illegal seien ebenso Umschreibungen, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, betont das EAV. So zum Beispiel «Getränkegutschein für alle, die verkleidet erscheinen». Zu dieser Kategorie gehört auch das Eintrittsticket, das dem Gast zu einem Gratisdrink verhilft.

Was passiert, wer trotzdem munter weiter zur «Happy Hour» einlädt? Das könnte weniger glückliche Folgen haben: Den Betrieben droht bei Missachtungen des Alkoholgesetzes eine Busse. Und im Wiederholungsfall können die Kantone einem Betrieb das Alkoholpatent entziehen. (SDA/spj)

Alkohol- und Drogen-Grenzwerte für BAV-Personal
BERN – Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird Alkohol- und Drogen- Grenzwerte für das Personal des öffentlichen Verkehrs einführen. Laut BAV-Sprecher Davide Demicheli ist derzeit noch offen, wie hoch diese Grenzwerte sein werden. Entsprechend befürworte man auch Alkohol- und Drogengrenzwerte für die SBB und das übrige öV-Personal, wie sie der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür fordert, meint das BAV. Das BAV wartet derzeit noch auf erste medizinische Expertisen. Auf alle Fälle aber wird der Bundesrat in der Verordnung zum Eisenbahngesetz Grenzwerte festschreiben. (SDA)
BERN – Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird Alkohol- und Drogen- Grenzwerte für das Personal des öffentlichen Verkehrs einführen. Laut BAV-Sprecher Davide Demicheli ist derzeit noch offen, wie hoch diese Grenzwerte sein werden. Entsprechend befürworte man auch Alkohol- und Drogengrenzwerte für die SBB und das übrige öV-Personal, wie sie der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür fordert, meint das BAV. Das BAV wartet derzeit noch auf erste medizinische Expertisen. Auf alle Fälle aber wird der Bundesrat in der Verordnung zum Eisenbahngesetz Grenzwerte festschreiben. (SDA)
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