Lesben-Segnung von Bürglen UR
Es war eine Hochzeit!

Im vergangenen Herbst segnete der Pfarrer von Bürglen im Kanton Uri ein lesbisches Paar und sorgte damit bei katholischen Bischöfen für Entrüstung. Aber war es tatsächlich nur eine Segnung oder doch eine Trauung? Der Beitrag im Pfarrblatt von Bürglen dazu steht immerhin unter der Rubrik «Hochzeiten».
Publiziert: 11.02.2015 um 20:25 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 05:25 Uhr
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Der Dorfpfarrer von Bürglen, Wendelin Bucheli, hat ein lesbisches Paar gesegnet.
Foto: Keystone
Von Marlene Kovacs

Seit Monaten beschäftigt das Thema. Der katholische Pfarrer Wendelin Bucheli (60) segnete im Oktober 2014 ein lesbisches Pärchen in der Kirche in Bürglen UR. Deshalb soll er nun in die Westschweiz strafversetzt werden.

Aber: War es tatsächlich nur eine Segnung – oder doch eine Trauung? «Von der Form her unterschied sich diese Segnung nicht wesentlich von einer Trauung», sagte Bucheli vergangenes Jahr zum «Urner Wochenblatt».

Im Pfarrblatt von Bürglen vom Oktober 2014 steht in der Rubrik «Hochzeiten»: «Im Oktober gab sich folgendes Paar das Jawort ...» Es folgen Namen und Adresse der beiden Frauen, deren Bund Pfarrer Wendelin offiziell nur segnete. Weiter heisst es im Pfarrblatt: «Wir gratulieren dem jungen Paar und wünschen ihm Gottes reichen Segen.»

Laut Peter Vorwerk (46), Vizepräsident des Kirchenrates Bürglen, handelt es sich nicht um eine Trauung, sondern um ein Missverständnis. «Der Beitrag im Pfarrblatt war falsch. Die Redaktion hat die Segnung in der falschen Rubrik gebracht.» Für ihn ist klar: «In der katholischen Kirche besteht die Ehegemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau. Diese wird mit der Hochzeit vor Gott bestätigt.» Das homosexuelle Pärchen sei im Oktober sicherlich nur gesegnet worden.

Ob Segnung oder Trauung, am Sonntag vermeldete das Bistum Chur, Pfarrer Bucheli müsse seinen Platz bis Sommer 2015 räumen. Doch der Pfarrer will Bürglen nicht verlassen. Am Montag sagte er:  «Meine Arbeit ist noch nicht fertig, und ich sehe keinen Grund, zum jetzigen Zeitpunkt die Gemeinschaft zu verlassen.»

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