Landwirtschaft
Parlament gegen Liberalisierung bei Gentech in der Landwirtschaft

Gentechnik in der Landwirtschaft bleibt für das Bundesparlament ein rotes Tuch. Die Räte haben die vorsichtigen Schritte des Bundesrats hin zu einer Liberalisierung auf der ganzen Linie abgeschmettert.
Publiziert: 07.06.2017 um 13:10 Uhr
|
Aktualisiert: 08.10.2018 um 20:53 Uhr
Umweltministerin Doris Leuthard hat nach eigenem Bekunden keine Freude mehr am revidierten Gentechnik-Gesetz. Das Parlament hat jede Liberalisierung abgelehnt.
Foto: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Die Regierung hatte nicht einmal versucht, das Gentech-Verbot aufzuheben. Aus dem Vorschlag, das Moratorium um weitere vier Jahre zu verlängern, wäre im Nationalrat aber um ein Haar ein unbefristetes Verbot geworden.

Für den Fall, dass Gentechnik in der Landwirtschaft dereinst auf mehr Akzeptanz stossen sollte, wollte der Bundesrat Regeln für eine Koexistenz definieren. Damit hatte er im Parlament aber keine Chance. Zuletzt ist nun auch noch eine kleine Liberalisierung in der Forschung gescheitert.

Der Nationalrat hatte sich von Beginn weg dagegen gewehrt, dass das Verbot der Freisetzung von Antibiotika-Resistenzgenen in der Forschung aufgehoben wird. Der Ständerat folgte zunächst dem Bundesrat.

Die geltende Einschränkung erschwere und verteuere die Grundlagenforschung, sagte Kommissionssprecherin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) am Mittwoch. Zur Stärkung des Forschungsstandorts Schweiz müsse diese Hürde abgeschafft werden.

Die Gegner einer Liberalisierung warnten vor unklaren Gesundheitsrisiken. Ausserdem sei bloss die Freisetzung von Resistenzgenen verboten, sagte SP-Ständerätin Géraldine Savary (VD). Im Labor dürfe nach wie vor mit solchen geforscht werden. Diese Haltung setzte sich im Ständerat knapp mit 21 zu 20 Stimmen durch. Damit ist die letzte Differenz bereinigt, die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.

Umweltministerin Doris Leuthard ist die Freude am Gesetz nach eigenem Bekunden vergangen. Das Ende 2017 auslaufende Moratorium wird zwar um vier Jahre verlängert. Zudem werden ein Umweltmonitoring über mögliche Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen eingeführt und detaillierte Verwaltungsmassnahmen bei Widerhandlungen gegen das Gentechnikgesetz festgelegt. Ansonsten bleibt es aber beim geltenden Recht. Das sei nicht die Zukunft, befand Leuthard am Schluss der Debatte.

Fehler gefunden? Jetzt melden