Ein Beitrag soll für alle horntragenden, erwachsenen Tiere ausgerichtet werden. Profitieren könnten also Rinder, Ziegen, Schafe und auch andere Rassen wie Wisente, Yaks, Wasserbüffel. Die Initiative bezieht sich hingegen nur auf Kühe, Zuchtstiere, Ziegen und Zuchtziegenböcke.
Voraussetzung für einen Beitrag wäre die Einhaltung bestimmter Tierwohlstandards. Eine Höchstzahl auspruchsberechtigter Tiere will die Kommission ebenso wenig ins Gesetz schreiben wie einen minimalen Förderbeitrag.
Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Mittwoch hat sich die WAK mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen für dieses Vorgehen ausgesprochen. Die Kommission stehe der Förderung von horntragenden Nutztieren positiv gegenüber und sei überzeugt, dass die Initiative in der Bevölkerung grosse Sympathien geniesse, heisst es in der Mitteilung.
Aus ihrer Sicht ist es jedoch nicht stufengerecht, dieses Anliegen in der Bundesverfassung zu verankern. Mit dem Ziel, dem Initiativkomitee den Rückzug der Initiative zu ermöglichen, will die WAK das Anliegen darum auf Gesetzesebene umsetzen.
Die Urheber der Hornkuh-Initiative wollen erreichen, dass weniger Tiere enthornt werden. In der Verfassung soll verankert werden, dass horntragende Kühe, Zuchtstiere, Ziegen und Zuchtziegenböcke mit finanziellen Beiträgen gefördert werden. Heute werden den meisten Kälbern die Hornanlagen ausgebrannt. Ein Verbot, Tiere zu enthornen, sieht das Volksbegehren nicht vor.
Bundesrat und Ständerat lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Nun ist der Nationalrat am Zug.