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Nidwaldner Landrat will Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgesetz

Als letzter Kanton der Schweiz will Nidwalden ein eigenes Öffentlichkeitsgesetz einführen. Der Landrat hat am Mittwoch darüber beraten und Ausnahmen für Kommissionen in den Entwurf aufgenommen.
Publiziert: 11:07 Uhr
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Aktualisiert: 13:55 Uhr
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Als letzter Kanton der Schweiz soll Nidwalden ein eigenes Öffentlichkeitsgesetz einführen, über das der Landrat am Mittwoch debattierte. Die Bevölkerung soll künftig einfacher Einsicht in Verwaltungsakten erhalten. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Ein Antrag von Mitte-Landrat Jvo Eicher verlangte, die kommunalen Kommissionen vom Öffentlichkeitsgesetz auszunehmen. Er begründete dies mit dem Schutz von sensiblen Daten und der Vermeidung von Verwaltungsaufwand.

Eine Mehrheit der Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS) beantragte, auch die Protokolle des Landratsbüros und der vom Landrat gewählten Kommissionen im Gesetz für nicht öffentlich zu erklären.

Gegen beide Anträge opponierte die Grüne-SP- sowie die GLP-Fraktion. Thomas Wallimann argumentierte namens der Ratslinken, da Kommissionsprotokolle keine Wortprotokolle seien, bleibe der Persönlichkeitsschutz gewahrt. Es werde kaum nachvollziehbar sein, wer an einer Sitzung was gesagt hat. Annette Blättler sagte namens der GLP, das Prinzip der Transparenz solle breit gelten. Wichtige Grundlagen für Entscheide würden in Kommissionen geschaffen. Dort Einsicht zu gewähren, bringe einen Mehrwert.

Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) vertrat die Haltung des Regierungsrats und empfahl, die Anträge abzulehnen. Kommissionsprotokolle würden während des laufenden Geschäfts vertraulich bleiben und erst nach Abschluss des Gesetzes zugänglich gemacht. So werde die freie Meinungsbildung gewahrt. Auch danach würden die Protokolle nicht «ungefiltert» an die Öffentlichkeit gelangen und teilweise geschwärzt. Sie mahnte zudem, mit neuen Ausnahmen keinen «Flickenteppich» von unterschiedlichen Regelungen zu schaffen.

Der Landrat stimmte beiden Anträgen jedoch deutlich zu.

Die Schlussabstimmung über den angepassten Gesetzesentwurf erfolgt in zweiter Lesung.

In der Eintretensdebatte sprach Regierungsrätin Kayser-Frutschi von einem Anliegen, das «alles andere als unumstritten» sei. Als zwei SVP-Vertreter die Motion zur Schaffung eines Öffentlichkeitsgesetzes 2018 einreichten, empfahl die Regierung diese abzulehnen. Inzwischen sei die Regierung über die Bücher und lege nun einen Entwurf vor, der «praktikabel und umsetzbar» sei. Auch die Protokolle der Regierungsratssitzungen sind im inzwischen vorliegenden Gesetz enthalten. Dieses soll «nicht Misstrauen säen, sondern Vertrauen stärken», so Kayser-Frutschi.

Nach der Vernehmlassung nahm die Regierung eine Gebührenpflicht in die Vorlage auf. Die Gebührenpflicht begrüsste Jvo Eicher, Sprecher der Mitte-Fraktion, in der Eintretensdebatte ausdrücklich. Ursprünglich war grundsätzliche Kostenfreiheit für Gesuche um Akteneinsicht vorgesehen. Von 26 teilnehmenden Organisationen hatten sich jedoch 14 dagegen ausgesprochen, darunter die Mitte-Partei wie auch die FDP. Die übrigen Parteien SVP, Grüne, SP und GLP waren dafür.

Jetzt sieht das Gesetz vor, Gebühren «nach Zeitaufwand» zu erheben. Verfahren «ohne besonderen Aufwand» seien kostenlos.

Auch Korporationen sollen dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt sein. Dies, obwohl sich die Vereinigung der Korporationen Nidwaldens in der Vernehmlassung dagegen aussprach. Die Regierung begründete dies mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch die Korporationen: etwa dem Verwalten des Korporationsvermögens und der Feststellung des Korporationsbürgerrechts. Bereits heute unterstehen die Korporationen der Aufsicht des Kantons, hiess es in der Auswertung der Vernehmlassung.

Wer ein Dokument einsehen will, soll nach der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes kein besonderes Interesse mehr geltend machen müssen. Vielmehr müsse die Behörde mit überwiegenden öffentlichen oder schützenswerten privaten Interessen begründen, wenn sie die Einsichtnahme verweigern wolle.

Auf Bundesebene ist das Öffentlichkeitsprinzip seit 2006 gesetzlich festgeschrieben. Zuletzt führte Luzern am 1. Juni 2025 als zweitletzter Kanton ein eigenes Öffentlichkeitsgesetz ein.

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