Kurioser Strafbescheid wegen alter Schnapsbrennerei
So plagt der Bund Grosi Blaser

Erika Blaser wurde mit 350 Franken gebüsst, weil sie im Internet eine kleine Destillerie verkaufte. Doch das Gerät gehörte gar nicht ihr und ist auch nicht vollständig.
Publiziert: 15.11.2012 um 21:14 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 18:16 Uhr
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Erika Blaser versteht die Welt nicht mehr: Sie muss 200 Franken Busse und 150 Franken Verfahrenskosten zahlen.
Foto: Beat Michel
Von Beat Michel

Ungläubig schaut Erika ­Blaser (65) aus Oberburg im Emmental BE auf den Strafbescheid der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) über total 350 Franken.

«Ich weiss immer noch nicht, warum ich diese hohe Busse bezahlen soll. Ich habe doch nichts falsch gemacht», sagt die fünffache Mutter und Grossmutter.

Die Probleme begannen, als ihr Schwiegersohn das Erbe seiner Tante antrat. Erika Blaser sollte helfen, die Hinterlassenschaft zu verkaufen. «Das meiste war Krempel, aber da waren Teile aus Kupfer. Die sahen nach etwas Wertvollem aus.» Sie packte alles in einen Anhänger und transportierte es zu sich nach Hause.

Die Brennerei war nicht komplett

«Erst beim Ausladen wurde mir klar, dass es eine kleine ­Destillerie ist», sagt die 65-Jährige. «Mein Sohn fotografierte sie, und ich bot sie auf einer ­Internetbörse für 500 Franken zum Verkauf an. Ich dachte mir nichts Böses dabei. Es fehlten Teile, man konnte damit sowieso keinen Schnaps mehr brennen.»

Das Interesse an dem antiken Gerät ist gross. Gleich mehrere Interessenten melden sich. ­Unter ihnen die Eidgenössische Alkoholverwaltung.

«‹Sie müssen das Angebot ­sofort beenden, es ist illegal›, sagte der Herr von der Behörde. Und er wollte mich besuchen», erzählt Erika Blaser.

Alkoholverwaltung beschlagtnahmt die Anlage

Zwei Tage später steht der Kontrolleur in ihrem Garten. «Er befragte mich den ganzen Nachmittag. Machte Fotos, und packte die Anlage in sein Auto. Sie werde unbrauchbar gemacht, sagte er.»

Auch will er wissen, wer mit der Anlage illegal Schnaps gebrannt hat. An der Destillerie fehlten Stempel und Plomben. «Aber das konnte ich ihm nicht beantworten», sagt Erika ­Blaser. «Die ehemaligen Besitzer sind alle tot.»

«Hoheitsrechte des Bundes gefährdet»

Fünf Tage später kommt der ­Strafbescheid. 200 Franken Busse und 150 Franken Verfahrens­kosten. «Indem Sie eine nicht konzessionierte Brennerei von einer Drittperson übernahmen und an Ihren Wohnort verbrachten, haben Sie fahrlässig die Hoheitsrechte des Bundes gefährdet», heisst es in der ­Begründung.

Das geschiedene Grosi ist entsetzt. «Das ist viel Geld. Ich habe nur eine kleine Rente. Ich habe immer kooperiert. Wollte weder Schnaps brennen, noch eine funktionierende Brennerei verkaufen.»

Die Eidgenössische Alkoholverwaltung aber steht hinter der Busse: Nicolas Rion, Chef Kommunikation der Alkoholverwaltung: «Dass die Anlage nicht vollständig ist, schützt nicht vor Strafe.»

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