2012 hatte der Besitzer einer Kampfkuh einen Jury-Entscheid im Final um den Königinnen-Titel nicht akzeptiert. Er ging vor Gericht und zog den Streit durch alle Instanzen, bis vor Bundesgericht. Dieser Fall war der Auslöser dafür, dass die parlamentarische Kommission für Landwirtschaft, Tourismus und Umwelt eine Änderung vorschlug, wie deren Präsident Emmanuel Chassot (CVP) erklärte.
Künftig soll sich ein Schiedsgericht um solche Fälle kümmern und der Rechtsweg versperrt bleiben. Der Zuchtverband der Eringer-Kuhrasse hat sich bereit erklärt, die Sache in die Hand zu nehmen.
Sämtliche Redner räumten am Dienstag bei der Eintretensdebatte im Grossen Rat die Unnötigkeit ein, die Gerichte mit solchen Geschichten zu überladen. Hinzu komme, dass der Rechtsweg oft lang und kostspielig sei. Der Rat trat oppositionslos auf die entsprechende Änderung des Landwirtschaftsgesetzes ein.
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