Kündigung? Mietzins gestiegen? Zoff mit Nachbarn?
Diese Rechte haben Mieter

Mietrechtsexperte Tobias Bonnevie-Svendsen erklärt im BLICK, wie sich Mieter wehren können und welche Paragrafen ihnen den Rücken stärken.
Publiziert: 08.12.2017 um 21:48 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 01:55 Uhr
Viele Mieter fühlen sich ihrem Vermieter gegenüber machtlos – doch oftmals zu Unrecht.
Foto: KEYSTONE/Urs Jaudas
Helena Schmid

Ein Kündigungsschreiben mit nur vier Monaten Frist – das erhielten die Bewohner an der Zollikerstrasse in Zürich als «Weihnachtsgeschenk» (BLICK berichtete). Das Schweizer Mietrecht ist keine einfache Materie – Rechtsanwalt Tobias Bonnevie-Svendsen bringt für BLICK Licht in den Paragrafendschungel.

Tobias Bonnevie-Svendsen ist Rechtsanwalt und Experte im Bereich Mietrecht.
Foto: JOS SCHMID

Wie weit kann der Vermieter den Mietzins bei einer Neuvermietung erhöhen?
Da gibt es keine fixe Obergrenze. Grundsätzlich darf der Vermieter den Mietzins aber nur erhöhen, wenn er entsprechend in die Wohnung investiert hat und damit auch ihren Wert vermehrt hat. Wurden keine Investitionen getätigt, ist die Mietzinserhöhung gegebenenfalls anfechtbar.

Darf der Vermieter nach dem Unterschreiben des Mietvertrags mehr Miete verlangen?
Ja, der Vermieter darf den Mietzins jederzeit auf den nächsten Kündigungstermin erhöhen. Jedoch muss er den Mieter darüber mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist mit einem vom Kanton genehmigten Formular informieren.

Kann ich von meinem Vermieter verlangen, dass er die Miete reduziert?
Ja. Wenn beispielsweise Mängel auftreten, die der Mieter nicht selbst verursacht hat. Er kann dann eine Mietzinsreduktion für die Zeitspanne bis zur Behebung dieses Mangels fordern. Zu solchen Mängeln gehören neben Schäden am Haus auch Lärm von den Nachbarn.

Gibt es bezüglich Lärm von den Nachbarn eine Regelung?
Dafür ist die Hausordnung zuständig. Alle Mieter sind verpflichtet, sich an diese Regeln zu halten. Zudem rate ich, sich in der Nachbarschaft abzusprechen, beispielsweise wenn eine Party stattfindet und Lärm voraussehbar ist. Besteht eine grosse Störung über einen längeren Zeitraum, kann der Mieter diese auch als Mangel melden.

Muss ich für die Behebung von Mängeln und Schäden selbst aufkommen?
Je nachdem. Es gilt: Der Vermieter ist für die Behebung verantwortlich, insofern für diese eine Fachperson nötig ist. Ansonsten liegt die Verantwortung beim Mieter selbst. Finanziell sagt man, dass Behebungskosten unter 150 bis 200 Franken vom Mieter übernommen werden. Wird diese Summe überstiegen, muss der Vermieter bezahlen.

Wie kann ich meine Nebenkostenabrechnung überprüfen?
Wenn der Mieter einen Fehler in der Nebenkostenabrechnung vermutet, kann er bei der Verwaltung Einsicht in eine detaillierte Abrechnung und in sämtliche Kontoauszüge zu den einzelnen Nebenkostenpositionen wie Heizung, Wasserverbrauch et cetera verlangen. Ist nun wirklich ein Fehler vorhanden, kann er das zu viel bezahlte Geld zurückfordern.

Kann ich mich gegen eine Renovierung der Mietwohnung wehren?
Der Mieter ist verpflichtet, nötige Änderungen an der Wohnung zu tolerieren. Jedoch muss der Vermieter auf seine Wünsche und Interessen Rücksicht nehmen. Bei einer Renovierung im bewohnten Zustand kann der Mieter ausserdem eine Mietzinsreduktion und Schadensersatz einfordern.

Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?
Erst mal muss jeder Vermieter in der Schweiz eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten für Wohnungen und sechs Monate für Geschäftsräumlichkeiten einhalten. Der Mieter hat aber immer die Möglichkeit, eine Kündigung anzufechten oder eine Erstreckung der Kündigungsfrist zu verlangen. Er muss die Anfechtung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde einreichen. 

Darf ich meine Wohnung sofort kündigen?
Eine Kündigung ausserhalb der Kündigungstermine ist möglich, wenn der Mieter einen wichtigen Grund hat. Das kann zum Beispiel eine plötzliche Änderung der Lebensumstände sein oder ein unzumutbarer Mangel an der Wohnung. Liegt kein wichtiger Grund vor, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Jedoch hat er auch die Möglichkeit, ausserhalb der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungstermine auszuziehen, wenn er einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter stellt, welcher den Vertrag zu gleichen Konditionen übernimmt.

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