Der Amoklauf von Viktor B. hat eine Diskussion über die Schweizer Einbürgerungspraxis ausgelöst – und lässt Politiker genauer hinsehen. Am nächsten Dienstag sollen im Aargauer Kantonsparlament mehrere Einbürgerungen durchgewunken werden. Normalerweise eine Formsache.
Nicht aber nach Menznau, wie SonntagsBlick weiss: Unter den Einbürgerungskandidaten befindet sich der mehrfach vorbestrafte Kosovo-Albaner Agim* (33). Obwohl Gemeinde, Bund und kantonale Justizkommission seiner Einbürgerung zugestimmt haben, zeichnet sich im Parlament Widerstand ab.
Das Sündenregister von Agim ist lang. Im Mai 2002 verurteilt ihn ein Gericht zu einer bedingten Gefängnisstrafe von sechs Monaten wegen mehrfachen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Vermögensdelikten.
Die Probezeit: drei Jahre. Trotzdem macht Agim weiter. Noch zweimal muss er in den Knast, einmal wegen Hehlerei, einmal wegen eines Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz.
Kanton kennt Vorstrafen
Dem Kanton sind die Vorstrafen bekannt. Trotzdem empfiehlt der Bürgerrechtsdienst das Gesuch zur Annahme. Die sinngemässe Begründung: Habe sich jemand lange genug korrekt verhalten, könne er trotz krimineller Vergangenheit eingebürgert werden.
Die Behörden nehmen Agim dessen Läuterung offenbar ab. «Ich war damals jung, leichtsinnig und verantwortungslos», schrieb der Kosovo-Albaner in einer Stellungnahme. Seither habe er sich nichts mehr zuschulden kommen lassen – und werde die Rechtsordnung künftig respektieren.
Agim kam 1992 in die Schweiz. Seit elf Jahren ist er verheiratet. Seine Frau und zwei Kinder haben bereits den roten Pass. Heute handelt Agim mit Autos. Er ist schuldenfrei, hat gute Referenzen, bezahlt Steuern und spricht fliessend Schweizerdeutsch. Selbst den Einbürgerungstest hat er mit Bravour bestanden. Ob das für eine Einbürgerung reicht, zeigt sich am Dienstag.