Kosovare (25) bestellte Dinge unter falschem Namen
Betrüger wird nicht ausgewiesen – wegen seines tiefen IQs

Er bestellte Sachen unter ausgedachten Namen, betrog Privatpersonen und verkaufte nicht vorhandene Gegenstände auf Vorkasse. Nun stand ein gebürtiger Kosovare vor dem Bezirksgericht Winterthur.
Publiziert: 27.09.2022 um 11:34 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2022 um 08:30 Uhr
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Das Bezirksgericht Winterthur musste über einen Kosovaren urteilen.
Foto: Claudio Meier

Die Liste der Betrügereien eines 25-jährigen Kosovaren ist lang. So erstellte er beispielsweise in der SBB-App mehrere Konten mit Namen und Adressen, die er im digitalen Telefonbuch fand. Er machte E-Mail-Adressen daraus und konnte so Tickets kaufen und durch die ganze Schweiz pendeln – natürlich 1. Klasse. Und er bestellte im Internet Artikel unter falschen Namen. Für all dies musste er sich am Montag vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Vor Gericht betitelt die Staatsanwältin das Verhalten des Beschuldigten als arglistig, dreist und ein Zeugnis von krimineller Energie. Sie fordert eine 36-monatige Freiheitsstrafe sowie einen zehnjährigen Landesverweis. Unvorstellbar für den Beschuldigten: «Ein Landesverweis wäre eine Katastrophe.» Mit dreieinhalb Jahren flüchtete er mit seiner Familie aus dem Kosovo. Er habe keinen Bezug zum Kosovo, keine Familie vor Ort und spreche auch kaum Albanisch.

Therapie statt Knast

In der Schweiz hatte er Mühe mit der Schule, auch eine Ausbildung hat er nicht abgeschlossen. Stattdessen war er auf die schiefe Bahn geraten. Er hat einen IQ von 70 und leidet an einer unreifen Persönlichkeit. Dafür zeigte der Gerichtspräsident Verständnis und urteilte entsprechend, schreibt der «Tages-Anzeiger».

Denn: Der Angeklagte habe sich verantwortungsbewusster gezeigt, Termine für die verordnete Psychotherapie bis jetzt alle wahrgenommen, sich seit zweieinhalb Jahren keine betrügerischen Dummheiten mehr geleistet und einen Teil des finanziellen Schadens bereits zurückgezahlt.

Aus diesem Grund gibt es für den Betrüger keinen Landesverweis. Stattdessen kassiert er eine 36-monatige Freiheitsstrafe, neun Monate davon unbedingt. Da er die bereits abgesessen hat, ist er auf freiem Fuss. Ausserdem muss er eine fünfjährige Therapie machen. (lrc)

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