Korruptionsfall Chilli's
Staatsanwalt fordert 14 Monate bedingt für Zürcher Polizisten

Er soll Prostituierte geschützt und geheime Infos gelöscht haben. Der Mann flog bei der Chilli-Razzia 2013 auf. Er soll mit einer 14-monatigen Freiheitsstrafe für seine Vergehen büssen.
Publiziert: 07.04.2016 um 12:26 Uhr
|
Aktualisiert: 11.09.2018 um 05:21 Uhr
Nach einer Razzia im Sex-Club Chilli's im November wurden fünf Polizisten festgenommen.
Foto: PHILIPPE ROSSIER

Im Zusammenhang mit der Zürcher Polizeiaffäre soll ein ehemaliger Stadtpolizist zwei ausländische Prostituierte vor einer Anzeige geschützt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

Ausgelöst worden war die Polizeiaffäre durch eine Razzia Anfang November 2013 im Sex-Club Chilli's an der Zürcher Langstrasse. Dabei wurden fünf Mitarbeitende der Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte der Stadtpolizei Zürich (MSD) festgenommen.

Strafverfahren gegen verschiedene Polizisten

Die Staatsanwaltschaft I führte seither Strafverfahren gegen verschiedene Polizeifunktionäre dieser Dienststelle wegen Korruptions- und Begünstigungsvorwürfen durch. Teilweise sind diese bereits abgeschlossen.

Im März hat die Staatsanwaltschaft nun gegen einen ehemaligen Polizeifunktionär der MSD Anklage im abgekürzten Verfahren erhoben. Ihm wird mehrfache Begünstigung, Amtsmissbrauch, mehrfache Vorteilsannahme und Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen, wie es in einer Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft vom Donnerstag heisst. Beantragt ist eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

Dirnen begünstigt und Daten gelöscht

Der Stadtpolizist soll bei zwei Frauen auf eine Verzeigung wegen unzulässiger Ausübung der Prostitution und Verstoss gegen das Ausländergesetz verzichtete und sie so vor einer Strafverfolgung geschützt haben. Zudem soll er eine Mitarbeiterin veranlasst haben, einen noch zu bearbeitenden Verzeigungsrapport gegen eine der beiden Frauen aus der polizeilichen Datenbank POLIS zu löschen.

Weiter wird ihm vorgeworfen, vertrauliche Daten aus dem POLIS an einen unberechtigten Dritten herausgegeben haben. Der Beschuldigte, der für die Kontrolle des Restaurants Schweizerdegen zuständig war, soll sich zudem zweimal von dessen Wirt zu Getränken und Essen eingeladen haben. In einigen weiteren Punkten ist das Verfahren eingestellt worden. (SDA/kra)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?