Darum gehts
- Bisher hat die Schweiz zwei Entschädigungen für Covid-Impfungsschäden bezahlt
- Erste Zahlung 2024: 12'500 CHF Genugtuung und 1360 CHF Entschädigung
- Bisher gibt es über 400 Gesuche, davon werden 300 behandelt
Vor gut fünf Jahren startete die Schweiz eine umfassende Impfaktion gegen das Covid-19-Virus. Mehrere Millionen Menschen liessen sich ab Dezember 2020 einen der Impfstoffe spritzen. Bisher leistete der Bund in zwei Fällen Zahlungen nach Impfschäden.
Die erste Zahlung wurde im September 2024 bekannt: Eine Person erhielt wegen eines erlittenen Schadens durch die Impfung gegen Covid-19 eine Genugtuung in Höhe von 12'500 Franken und eine Entschädigung von 1360 Franken.
Bisher über 400 Gesuche
Im Juli 2025 kam ein zweiter Fall dazu, wie eine Sprecherin des Departements des Innern (EDI) der Nachrichtenagentur SDA auf Anfrage mitteilte. Einer Person wurde eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen. Laut Epidemiengesetz beteiligen sich allerdings auch Kantone an Entschädigungen und Genugtuungen.
Welchen der in der Schweiz eingesetzten Impfstoffe die Personen erhalten hatten, gab die Sprecherin nicht bekannt; sie verwies auf das Arztgeheimnis.
Bis Anfang 2026 erhielt das EDI 408 Gesuche für Zahlungen nach Impfschäden. Davon wurden laut der Sprecherin 300 behandelt. Neue Gesuche gingen zudem laufend ein, schrieb sie.
Komplexe Untersuchungen und Nachweise
Die bisher gewährten Beträge wurden laut dem EDI innert drei Jahren nach dem Eingang des Gesuchs zugesprochen. Die Prüfung der medizinischen Aspekte – konkret des Kausalzusammenhangs zwischen Impfung und Schaden – könne viel Zeit benötigen, besonders wenn medizinische Gutachten eingeholt werden müssen.
Hinzu kam, dass das Virus vor sechs Jahren unbekannt war, und auch die Impfstoffe neu waren. Weltweit habe die Erfahrung dazu gefehlt, führte die Sprecherin dazu aus. Die Dauer des Verfahrens hänge neben der Komplexität des medizinischen Sachverhalts auch von den geltend gemachten Ansprüchen und den dafür nötigen Nachweisen ab.
«Zur Komplexität tragen insbesondere Forderungen im Zusammenhang mit vergangenem und zukünftigem Erwerbsausfall aufgrund einer andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung bei», hielt die EDI-Sprecherin dazu fest. In solchen Fällen müsse der Entscheid der Invalidenversicherung (IV) abgewartet werden. Das verzögere das Verfahren weiter.
Im Epidemiengesetz geregelt
Die heutige Regelung für die Entschädigung von Schäden durch angeordnete oder empfohlene Impfungen ist im seit 2016 geltenden Epidemiengesetz verankert. Coronavirus-Impfungen ausgenommen, entschied das EDI bisher über drei Gesuche für Entschädigungen und Genugtuungen. Alle wurden abschlägig beantwortet.
Entweder sei die Kausalität zwischen Impfung und Schaden nicht gegeben gewesen oder aber andere Kostenträger hätten den Schaden gedeckt, hält die Sprecherin dazu fest. Vor dem Inkrafttreten des Epidemiengesetzes waren die Kantone für Entschädigungen von Impfschäden zuständig.