Der Klimareserve der Stadt Schaffhausen mangle es an hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit und Begrenztheit, entschied das Gericht in seinem Urteil, über das am Mittwoch auch die «Schaffhauser Nachrichten» berichteten. Finanzpolitische Reserven seien nur für Grossprojekte erlaubt, die «einmalige und begrenzte Vorhaben» seien und für die betroffene Gemeinde einen Vermögenswert hätten.
Bei dem Geld für die Klimareserve handelt es sich um den Überschuss aus der Jahresrechnung. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier entschieden, dass zwei Reserven angelegt werden sollen. 12 Millionen gab es für Klimamassnahmen, weitere 12 Millionen Franken für das Hallen- und Freibad KSS, das erneuert wird.
Die Beschwerde gegen diesen Beschluss stammte von Parlamentsmitgliedern.
(SDA)
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