Killer Werner K.
Mörder erhält neue Identität

Werner K. (50) ist einer der brutalsten Mörder der Schweiz. Vor seiner Haftentlassung hat er sich jetzt einen neuen Namen zugelegt – ganz legal.
Publiziert: 11.06.2011 um 23:43 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 11:27 Uhr
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Von Beat Kraushaar

Damals titelte der BLICK: «Die Blutspur war 300 Meter lang». Und die NZZ musste von Mordfällen berichten, «von denen zwei so ekelerregend sind, wie es selbst bei Tötungsdelikten eher selten ist».

Die Boulevardzeitung und das Intelligenzblatt meinten die Taten des Werner K.* Der Hilfsgärtner zerstückelte 1990 die Leiche der drogenabhängigen Astrid Wurmitzer (†25)und warf sie dann in einen Bach in Adliswil ZH. Bei der Verhaftung stellte sich heraus, dass er Jahre zuvor dem betrunkenen Hans Messerli die Kehle durchgeschnitten hatte. Die Beute: zehn Franken. Für beide Delikte, Mord und vorsätzliche Tötung, kassierte Werner K. 1993 zwanzig Jahre Zuchthaus.

Jetzt schreibt er wieder Justizgeschichte. Seine 20-jährige Haftstrafe hat er seit Oktober abgesessen. Weil ihn Psychiater aber immer noch für gefährlich halten, will ihn die Justiz nicht freilassen, sondern nachträglich verwahren.

Topanwalt gegen lebenslange Einschliessung

K. wehrt sich mit Hilfe eines Topanwalts gegen die lebenslange Einschliessung. Mit Erfolg: Bisher lehnten alle Gerichtsinstanzen seine nachträgliche Verwahrung ab.

Eine Freilassung des rückfallgefährdeten Mörders kann laut dem Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser nur das oberste Gericht verhindern.

«Ich habe diese Woche Beschwerde ans Bundesgericht erhoben. Da zur Frage der nachträglichen Verwahrung noch kein höchstrichterlicher Entscheid vorliegt, ist es wichtig, dass das Bundesgericht Klarheit schafft.»

Bis dahin bleibe K. in Sicherheitshaft.

K. hat im Gefängnis geheiratet

Der Mörder und Totschläger kämpft nicht nur juristisch mit allen Mitteln. Er hat sich im Gefängnis eine neue Identität zugelegt, damit man ihn draussen nicht mehr mit seinen abscheulichen Verbrechen in Verbindung bringt.

SonntagsBlick weiss aus gut informierter Quelle: K. hat im Gefängnis geheiratet, den Namen seiner Frau angenommen.

Mit dem Heiratstrick kann sich jeder Schwerverbrecher in der Schweiz eine neue Identität zulegen – ganz legal.

Keinen Grund, die Namensänderung abzulehnen

«Bei der Namenswahl trägt das Gesetz dem Anspruch auf Gleichberechtigung der Eheleute Rechnung. Es gibt keine Gründe, die Namensänderung abzulehnen, auch nicht bei verurteilten Verbrechern», so Cora Graf-Gaiser vom Amt für Zivilstandswesen.

Was aber, wenn K. mit neuem Namen rückfällig wird? Weiss die Polizei dann, wen sie vor sich hat? «Namensänderungen während der Haft werden in den EDV-Systemen vermerkt.

Wird die Person rückfällig, dann wird seine alte Identität bei der Personenüberprüfung auffallen», sagt Rebecca de Silva, Sprecherin des Zürcher Justizvollzugs. In anderen Kantonen aber verzichtet man auf Registrierung – aus Datenschutzgründen.

Keine Stelle registriert die Namensänderungen von Straftätern

Die Polizei hat über das nationale Zivilstandsregister Infostar Zugriff auf Namensänderungen. Dennoch wissen weder Kantone noch der Bund, wie viele Straftäter sich durch Heirat eine neue Identität zugelegt haben.

Danièle Bersier vom Bundesamt für Polizei: «Es gibt keine Stelle, die Namensänderungen von Straftätern registriert. Es gibt auch kein entsprechendes Zentralregister.»

Diese Lücke will nun Anita Cha-baan mit einer Petition ändern. Die Initiantin der Verwahrungsinitiative: «Wir sammeln Unterschriften für ein Zentralregister für Schwerverbrecher. Darin würde man auch Identitätsänderungen erkennen.»

*Name der Redaktion bekannt

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