FRAUENFELD – 70 Prozent der Steuerzahlenden im Thurgau werden ab 2008 keine Vermögenssteuern mehr zahlen. Zudem wird ein Einheitssteuersatz auf Vermögen von 1,1 Promille eingeführt. Bisher galten Sätze zwischen 1,1 und 2,1 Promillen. Der Thurgauer Grosse Rat hat eine Steuergesetzrevision mit grossem Mehr bei acht Enthaltungen – vor allem aus den Reihen der Grünen – genehmigt. Kein Ratsmitglied beantragte eine Volksabstimmung. Mit dem geänderten Steuergesetz werden die Vermögensfreibeiträge von derzeit 50000 Franken pro Person auf 100000 Franken erhöht. Zudem können künftig bereits bezahlte Gewinnsteuern von den Einkommenssteuern abgezogen werden. Mit dem geänderten Steuergesetz werden auch Einkommen zwischen 50000 und 150000 Franken steuerlich entlastet. Die neue Steuerentlastungsrunde wird im Thurgau durch die Gelder möglich, die der Kanton aus dem Neuen Finanzausgleichs (NFA) zwischen Bund und Kantonen erhält. (SDA)